In der neuen Ausschreibungsrunde wird es für einige Landstriche Gebotsaufschläge geben. Foto: Pixabay

  Erneuerbare Energie, Meldungen

Neue Ausschreibungen für Solar- und Onshore-Windanlagen

Die Bundesnetzagentur startet eine neue Ausschreibungsrunde für Wind- und Solaranlagen. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 200 Megawatt.

Die Behörde hat heute die zweite Ausschreibungsrunde der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen für den Gebotstermin 1. November 2018 eröffnet. Bei diesen Ausschreibungen ist die Abgabe von Geboten jeweils für Windenergie- und Solaranlagen möglich. Die beiden Technologien treten damit in einen direkten Wettbewerb um die geringsten Kosten der Stromerzeugung.

Abgabe von Geboten bis 2. November möglich

Zur Ausschreibung stehen 200 Megawatt. Bieter können ihre Gebote bis zum 2. November 2018 abgeben, da der 1. November 2018 ein Feiertag ist. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,75 Cent/kWh. Weitere Teilnahmevoraussetzungen für Windenergieanlagen an Land sind die Erteilung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 11. Oktober 2018.

In den gemeinsamen Ausschreibungen werden Anlagen, die in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen, mit einem Gebotsaufschlag belegt. Mit dem Gebotsaufschlag sollen die Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen in den Verteilernetzen entstehen, bei der Ausschreibung berücksichtigt werden.

Nachteile in "grünen" Landkreisen

Verteilernetzausbaugebiete sind Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet worden sind. Deshalb ist davon auszugehen, dass dort höhere Kosten für die Netz- und Systemintegration weiterer Anlagen entstehen. In diesen Verteilernetzausbaugebieten gilt deshalb eine sogenannte Verteilernetzkomponente. Das ist ein Malus, der Gebote bei der Reihung im Zuschlagsverfahren nach hinten schiebt, wenn die zugehörigen Anlagen in einem Verteilernetzausbaugebiet errichtet werden sollen. Damit sinkt die Zuschlagswahrscheinlichkeit für diese Gebote. Sowohl die Verteilernetzausbaugebiete als auch die Höhe der jeweiligen Verteilernetzkomponenten wurden im Dezember 2017 von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht.

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