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Institutionelle / Anlageprofis
Neue EU-Verordnung für Geldmarktfonds in Kraft getreten
Ab Samstag, den 21. Juli 2018, sind neue EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft getreten. Geldmarktfonds sind kurzfristige Anlagen, die von Anlegern zur Verwaltung ihrer überschüssigen Liquidität verwendet werden.
Die im Juni 2017 verabschiedete und jetzt in Kraft getretene neue EU-Verordnung will Geldmarktfonds besser gegen finanzielle Krisen sichern. Während der letzten Finanzkrise erwiesen sich Geldmarktfonds unter angespannten Marktbedingungen als anfällig. EU-weit einheitliche Regeln und Aufsichtspraktiken sollen fortan sicherstellen, dass Geldmarktfonds die Anleger jederzeit auszahlen können.
Die Verordnung führt strengere Vorschriften für die Diversifizierung, Liquidität und Transparenz von Portfolios ein. Die externe Unterstützung durch Dritte ist ausdrücklich verboten.
Das Europäische Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen.
Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds - auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21. Juli 2017 tätig waren -, müssen bis zum 21. Januar 2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.