Erneuerbare Energie

Neue Hürden für Bürgerenergie durch das KAGB

Vor knapp einem Jahr, am 22. Juli 2013, trat das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft. Dieses änderte nicht nur die Spielregeln für Direktbeteiligungen, etwa an Grünstromprojekten. Nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist hat es auch unmittelbare Auswirkungen auf Bürgerenergieprojekte. Darauf weist das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. aus Berlin hin. „Am kommenden Montag, 21. Juli, endet die Frist zur Beantragung der Registrierung für nach dem Kapitalanlagegesetzbuch nicht überwiegend operativ tätige Genossenschaften bei der BaFin. Das ist die nächste Hürde für Bürgerenergieprojekte“, erläutert Dr. Verena Ruppert, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie, und diese zeige bereits Wirkung. „Es gibt eine deutliche Reduzierung der Investitionen von Genossenschaften. Die Unsicherheiten werden einfach zu groß.“

Hinter dem juristischen Begriff verbirgt sich ein komplizierter Sachverhalt, über den die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) im Einzelfall entscheiden muss. Denn ob das genossenschaftliche Engagement als operative Tätigkeit zu werten ist oder nicht, dazu gibt es laut dem BBEn bislang keine eindeutigen Auslegungen. Wer als Genossenschaft überwiegend operativ tätig sei, der falle zwar nicht unter das KAGB. Aber wer nicht überwiegend operativ tätig sei, müsse sich registrieren lassen – und das seien etliche Genossenschaften.

Darunter können dem BBEn zufolge etwa Beteiligungen an Großprojekten fallen, die nicht rein genossenschaftlich, sondern in Kooperationen mit Stadtwerken und Kommunen umgesetzt werden. Die Genossenschaften stünden dann vor einem umfangreichen Kriterienberg „mit sehr hohen und kaum zu erfüllenden Anforderungen“. Zum Beispiel müssten Vorstände eine umfassende Qualifikation nachweisen. Das sei auch deshalb schwierig, weil viele von ihnen ehrenamtlich in den Genossenschaften arbeiten.  Dies führe dazu, dass die üblichen Beteiligungsmodelle – weil dann registrierungspflichtig – nicht mehr funktionieren. Damit würden derzeit noch gängige und für die dezentrale Energieversorgung wichtige Kooperationsprojekte schon im Vorfeld verhindert. Eines stellt das Bündnis klar: Wer der Registrierungspflicht unterliegt, sich aber nicht registriert, macht sich strafbar.

„Die Bürger, die Treiber und tragende Säule des bislang Erreichten, werden einmal mehr gezielt ausgebremst“, so Ruppert, die auch Vorstand im Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e.V. (LaNEG e.V.) ist. Dahinter stecke ein sehr grundlegendes Problem: „Von politischer Seite hören wir immer wieder das klar formulierte Bekenntnis zur Bürgerenergie. Was wir aber sehen, sind ganz konkrete gesetzgeberische Maßnahmen, die sie mehr und mehr einschränken – im neuen EEG wie auch im KAGB.“ So könnten weder mehr Klimaschutz noch demokratischere Beteiligungsprozesse in der Energieerzeugung und Energieversorgung geschaffen werden.
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