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Neue kirchliche Regelungen für nachhaltige Geldanlagen in Österreich

Die österreichische Bischofskonferenz hat neue kirchliche Richtlinien für ethische Geldanlagen beschlossen. Das Reglement gilt für den gesamten kirchlichen Bereich.

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Der ethische Kriterienkatalog bietet konkrete Ausschlusskriterien, Best-in-Class-Ansätze im Hinblick auf förderungswürdige Projekte und will "Engagement zwecks Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen bewirken“.

Gegenüber den bisherigen Regelungen würden sich die bereits in Kraft gesetzten neuen Richtlinien durch ein höheres Maß an Verbindlichkeit und durch ihren Geltungsbereich für die Kirche in ganz Österreich auszeichnen, erläuterte der Linzer Moraltheologe Michael Rosenberger in St. Pölten bei einer Veranstaltung vor den Wirtschaftsverantwortlichen der österreichischen Diözesen und Vertretern von Banken und Finanzdienstleistern.

Die neuen Richtlinien bieten neben einer ethischen und ökonomischen Grundlegung der Thematik auch Bewertungen hinsichtlich Anlageformen wie Fonds, Derivativen, Indexprodukten oder Rohstoffen wie Gold.

Die "Richtlinie Ethische Geldanlage" samt Kriterienkatalog ist im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht und im Internet abrufbar unter www.bischofskonferenz.at/dl/muoMJmoJKMoJqx4KJKJKJKkolml/Richtlinie_Ethische_Geldanlagenfinal.pdf.

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01.08.18
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