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Neue Regeln gegen Interessenkonflikte bei Rating-Agenturen

Anfang Dezember tritt die neue EU-Rating-Verordnung in Kraft und gilt dann in allen Mitgliedstaaten. Das teilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit. Nach der neuen Regelung müssen alle Rating-Agenturen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union tätig werden wollen, ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Rating-Agenturen müssen künftig strenge Regeln einhalten. Damit will die EU Interessenkonflikte verringern, die Ratings beeinflussen können. Künftig dürfen Rating-Agenturen keine Beratungsdienstleistungen mehr erbringen. Rating-Agenturen müssen in Zukunft ihre Analysten nach dem Rotationsprinzip anderen Unternehmen zuordnen. Analysten dürfen nicht mehr über einen längeren Zeitraum an Ratings für ein und dasselbe Unternehmen arbeiten. Rating-Agenturen müssen zudem künftig regelmäßig über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur Auskunft geben. Nicht eingreifen sollen die Aufseher in die Bewertungsmodelle.

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