Erneuerbare Energie

Neue und erhöhte Umlagen verteuern den Strom

Die Ausnahmen für industrielle Stromfresser und die Neuregelung der Haftung bei Verzögerungen im Baufortschritt von Offshore-Windparks haben maßgeblichen Anteil daran, dass der Strom für die Allgemeinheit der Otto-Normal-Verbraucher in 2013 teurer wird. Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hin.


Seit Jahresbeginn gilt die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Damit erhöhen sich die staatlich festgelegten Bestandteile des Strompreises auf 50 Prozent. Der Staatsanteil komme so auf geschätzte 30 Milliarden Euro, so das BDEW. Die Umlage nach §19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), auch „Sonderkunden-Umlage“ genannt, ist im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so hoch. Sie stieg um 117 Prozent auf 0,33 Cent je Kilowattstunde (kWh). Stromverbraucher müssen für die Nutzung des Netzes an die vier großen Netzbetreiber zahlen. Industrielle Großverbraucher können sich von diesem Entgelt befreien. Die Sonderkunden-Umlage soll diese Kosten dann auffangen.

Die KWK-Umlage, die die Vergütung für Strom aus Kraftwärme-Kopplungsanlagen finanziert, ist seit dem 1. Januar 2013 um 0,002 Cent auf 0,126 Cent je kWh geklettert. Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene EEG-Umlage, über die die Allgemeinheit den Ausbau der Grünstromkapazitäten und damit die Energiewende finanzieren soll, steigt insgesamt um 47 Prozent auf 5,27 Cent je Kilowattstunde (ECOreporter.de Opens external link in new windowberichtete). Diese drei Umlageerhöhungen zusammen ergeben eine 2,36 Cent je Kilowattstunde Strompreiserhöhung inklusive Mehrwertsteuer für den einfachen Endverbraucher.


Doch das ist nicht alles: Neu hinzu gekommen ist die Offshore-Haftungsumlage: Mit 0,25 Cent je Kilowattstunde zahlt die Allgemeinheit der Verbraucher für den Fall, dass es bei großen Hochsee-Windkraftprojekten zu Verzögerungen kommt. Dies ist bei vielen deutschen Nordsee-Windkraftvorhaben bereits der Fall (Mehr dazu lesen Sie Opens external link in new windowhier). Die Umlage war eine Reaktion der Bundesregierung, um ihre ambitionierten Offshore-Windkraftziele bis 2020 (10.000 Megawatt) und darüber hinaus noch erreichen zu können. Die Bundesregierung hatte bei der Einführung dieser neuen Umlage geschätzt, die verzögerungsbedingten  Mehrkosten der Offshore-Windkraft kämen auf rund eine Milliarde Euro.


Eine aktuelle Studie, die im Auftrag von Bündnis 90/ Die Grünen erstellt wurde, geht davon aus, das die Mehrkosten aus den Problemen beim Ausbau der Offshore-Windkraft mindestens doppelt so hoch ausfallen. Je nach Szenario seien 2,2 beziehungsweise 2,7 Milliarden Euro Entschädigung für die Betreiber von Offshore-Windparks bis 2015 zu erwarten, schätzen die Studienautoren. Das Bundeswirtschaftsministerium tat die Studie als „Panikmache“ ab und betont, das EnWG habe Planungssicherheit für die Betreiber von Offshore-Windparks geschaffen. Des Weiteren übersehe die Grünen-Studie, dass das Gesetz einen abgestimmten Ausbau von Windparks und Netzen vorschreibe. Daher bleibe es bei der Umlage von 0,25 Cent je Kilowattstunde Strom.

Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur wiesen im „Monitoringbericht 2012“ zum deutschen Strom und Gasmarkt darauf hin, dass knapp zwei Fünftel aller Stromkunden überhöhte Tarife zahlen. Schon ein Tarifwechsel beim regionalen Anbieter könne hier Abhilfe schaffen, ein Anbieterewechsel sei unter Umständen eine noch lukrativerer Möglichkeit Geld zu sparen, so die Behörden.
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