Erneuerbare Energie

Neue Vorgaben für herkömmliche und für Biokraftstoffe

Der Bundestag hat mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) CO2-Grenzwerte für herkömmliche Kraftstoffe eingeführt und damit die Marktchancen für Biokraftstoffe verbessert. Ab 2015 soll der Ausstoß des Klimagases bei Benzin auf 2,59 kg/l sinken und auf 2,91 kg/l bei Diesel. Gegenwärtig werden pro Liter Benzin 2,68 kg CO2 und pro Liter Diesel 3,02 kg CO2 ausgestoßen. Diese Neuregelung bedeutet eine Verringerund um 3,5 Prozent statt der bislang anvisierten drei Prozent. Nach der somit leicht erhöhten Verminderung des CO2-Ausstoßes von Benzin und Diesel soll dieser künftig weiter sinken. Der Bundestag beschloss eine Veringerung der Grenzwerte ab 2017 um weitere vier Prozent und ab 2020 um sechs Prozent.

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßte in einer Stellungnahme, dass mit den neuen Grenzwerten für den CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen „das Verursacherprinzip eingeführt“ werde. Er lobt, dass „im Gegensatz zu dem schwere Limousinen und SUVs trotz hohem Kraftstoffverbrauch begünstigenden CO2-Label für Kfz und der Kfz-Steuer die CO2-Grenzwerte für jeden tatsächlich verbrauchten Liter Kraftstoff gelten“. Der Verband der Deutschen  Biokraftstoffindustrie (VDB) hofft, dass damit der bisherige Absatz der deutschen Biokraftstoffhersteller vorerst gesichert ist. Von einer Steigerung der Biokraftstoffmengen könne dagegen keine Rede sein, so der VDB.

Ferner hat der Bundestag mit der 12. Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Förderung von Biokraftstoffen neu geregelt. Darin  wird unter anderem die Bundesregierung ermächtigt, verschiedene Verordnungen zur weiteren Ausgestaltung des Biokraftstoffmarktes zu erlassen. So ist vorgesehen, dass die Kontrollen des Anbaus und der Produktion von Biokraftstoffen verschärft werden können. Der VDB hatte solche stringenten Kontrollen gefordert um sicherzustellen, dass keine Biokraftstoffe mit falschen Angaben zur Treibhausgasreduktion in Deutschland auf den Markt kommen. „Wir begrüßen sehr, dass diese Ermächtigung ins Gesetz aufgenommen worden ist, sie muss nun allerdings dringend und denkbar schnell mit Leben gefüllt werden“, sagt Elmar Baumann, Geschäftsführer des VDB. Da sich der Preis von Biodiesel und Bioethanol zukünftig danach richte, wie viele Treibhausgase sie im Vergleich zu fossilem Kraftstoff reduzieren, bestehe ein Anreiz, durch falsche Angaben einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. „Scharfe Kontrollen der Angaben zur Treibhausgasreduktion sind unerlässlich, um Missbrauch zu verhindern“, betont Baumann.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x