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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Neukalkulation beim Fonds Solarenergie 3 Deutschland von Neitzel & Cie.
Im Januar hatte das Emissionshaus Neitzel & Cie. aus Hamburg ihren dritten geschlossenen Solarfonds auf den Markt gebracht. Der Fonds hat sich vier deutsche Solarprojekte gesichert, die aus insgesamt elf Freiflächenanlagen und 13 Dachflächenanlagen bestehen. Zwei Anlagen sind Ende 2011 ans Netz gegangen, die übrigen sollten im ersten Halbjahr 2012 fertig gestellt werden. Aufgrund der geplanten vorzeitigen Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom zum 9. März 2012 (wir
berichteten) um bis zu 30 Prozent müssen einige Projekte des Fonds neu durchgerechnet werden, erklärt Wolfgang Drews, Prokurist von Neitzel & Cie., gegenüber ECOreporter.de: „Wir sind mit den jeweiligen Generalübernehmern im engen Kontakt und prüfen derzeit die Rentabilität der Projekte unter den veränderten Bedingungen. Zudem müssen die Generalübernehmer Rücksprache mit den beteiligten Solarmodulherstellern sowie den Handwerksunternehmen halten.“
Den Großteil der geplanten Investitionen hat sich der Fonds über Rahmen-, Kooperations- und Beitrittsverträge bereits gesichert. Die Kaufverträge sollen aber erst mit der Inbetriebnahme der Solaranlagen abgeschlossen bzw. nach der technischen Prüfung vollzogen werden. Eine weitere aufschiebende Bedingung verlangt laut Prospekt, dass die Höhe der Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dem im Prospekt festgelegten Betrag entspricht. Im Prospekt wurde davon ausgegangen, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom von Neuanlagen von Anfang Januar bis Ende Juni 2012 konstant bleiben wird. Drews gegenüber ECOreporter.de: „Die Prospektdarstellung ist korrekt: Wir haben die noch zu errichtenden Anlagen noch nicht verbindlich gekauft, sondern komfortabel jeweils ein einseitiges Erwerbsrecht für unseren Fonds. Wir werden Anlagen deshalb nur dann übernehmen, wenn wir gegenüber der Prospektkalkulation keine nennenswerten Abstriche bei der Rentabilität machen müssen. Einige der im Bau befindlichen Anlagen werden darüber hinaus bis zum Stichtag 9. März ans Netz gehen und sind von den Kürzungsplänen deshalb ebenfalls nicht betroffen. Die Fertigstellung weiterer Anlagen wird die Wochen danach folgen. Hier müssen wir abwarten, welche Rückmeldungen wir von den beteiligten Generalübernehmern bekommen werden sowie ferner, ob sich inhaltlich bei dem geplanten Gesetzesvorhaben noch Änderungen ergeben - z.B. indem der Bundesrat mit seiner Rot-Grünen-Mehrheit noch Änderungen durchsetzen wird.
Besteht das Risiko einer Rückabwicklung? Wurde die Platzierung des Fonds gestoppt? Drews: „Eine Rückabwicklung des Fonds kann ich mir nicht vorstellen, da wir bei etlichen Anlagen vertraglich gut und sicher aufgestellt sind . Es kann aber sein, dass wir den Fonds volumenmäßig etwas abspecken und bei einem verkleinerten Eigenkapitalvolumen von 5 bis 10 Millionen Euro landen werden. Dann wäre der Fonds vermutlich sehr schnell ausplatziert, da wir bisher schon mehr als 1,5 Millionen Euro eingeworben haben. Darum haben wir die Platzierung auch nicht offiziell gestoppt, damit sich die Anleger weiterhin rechtzeitig ihren Anteil an einem „kleinen aber immer noch feinen“ Solarenergie 3 sichern können. Vorerst werden die eingehenden Zeichnungsscheine nur registriert, so dass der verbindliche Beitritt zur Fondsgesellschaft erst erfolgt, wenn neue Kalkulation und Fondsfortgang geklärt sind. Bei bereits der Fondsgesellschaft beigetretenden Anlegern haben wir deren Widerrufsfrist komfortabel und sicher verlängert, wenn die neuen Fakten auf dem Tisch liegen. Wir werden jetzt die neue Situation und ihre Auswirkungen auf unseren Fonds mit unseren Projektpartnern präzise bewerten. Aus Gründen der kaufmännischen Sorgfalt werden wir erst, wenn alle Informationen vorliegen und rechtssicher sind, über das weitere Vorgehen entscheiden und unseren Vertriebspartnern und den Anlegern dann verbindliche Auskünfte geben. Aber ich bin insgesamt sehr optimistisch, dass wir einen veränderten und attraktiven verkleinerten Fonds Solarenergie 3 zur Zeichnung anbieten werden“, so Drews abschließend.

Den Großteil der geplanten Investitionen hat sich der Fonds über Rahmen-, Kooperations- und Beitrittsverträge bereits gesichert. Die Kaufverträge sollen aber erst mit der Inbetriebnahme der Solaranlagen abgeschlossen bzw. nach der technischen Prüfung vollzogen werden. Eine weitere aufschiebende Bedingung verlangt laut Prospekt, dass die Höhe der Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dem im Prospekt festgelegten Betrag entspricht. Im Prospekt wurde davon ausgegangen, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom von Neuanlagen von Anfang Januar bis Ende Juni 2012 konstant bleiben wird. Drews gegenüber ECOreporter.de: „Die Prospektdarstellung ist korrekt: Wir haben die noch zu errichtenden Anlagen noch nicht verbindlich gekauft, sondern komfortabel jeweils ein einseitiges Erwerbsrecht für unseren Fonds. Wir werden Anlagen deshalb nur dann übernehmen, wenn wir gegenüber der Prospektkalkulation keine nennenswerten Abstriche bei der Rentabilität machen müssen. Einige der im Bau befindlichen Anlagen werden darüber hinaus bis zum Stichtag 9. März ans Netz gehen und sind von den Kürzungsplänen deshalb ebenfalls nicht betroffen. Die Fertigstellung weiterer Anlagen wird die Wochen danach folgen. Hier müssen wir abwarten, welche Rückmeldungen wir von den beteiligten Generalübernehmern bekommen werden sowie ferner, ob sich inhaltlich bei dem geplanten Gesetzesvorhaben noch Änderungen ergeben - z.B. indem der Bundesrat mit seiner Rot-Grünen-Mehrheit noch Änderungen durchsetzen wird.
Besteht das Risiko einer Rückabwicklung? Wurde die Platzierung des Fonds gestoppt? Drews: „Eine Rückabwicklung des Fonds kann ich mir nicht vorstellen, da wir bei etlichen Anlagen vertraglich gut und sicher aufgestellt sind . Es kann aber sein, dass wir den Fonds volumenmäßig etwas abspecken und bei einem verkleinerten Eigenkapitalvolumen von 5 bis 10 Millionen Euro landen werden. Dann wäre der Fonds vermutlich sehr schnell ausplatziert, da wir bisher schon mehr als 1,5 Millionen Euro eingeworben haben. Darum haben wir die Platzierung auch nicht offiziell gestoppt, damit sich die Anleger weiterhin rechtzeitig ihren Anteil an einem „kleinen aber immer noch feinen“ Solarenergie 3 sichern können. Vorerst werden die eingehenden Zeichnungsscheine nur registriert, so dass der verbindliche Beitritt zur Fondsgesellschaft erst erfolgt, wenn neue Kalkulation und Fondsfortgang geklärt sind. Bei bereits der Fondsgesellschaft beigetretenden Anlegern haben wir deren Widerrufsfrist komfortabel und sicher verlängert, wenn die neuen Fakten auf dem Tisch liegen. Wir werden jetzt die neue Situation und ihre Auswirkungen auf unseren Fonds mit unseren Projektpartnern präzise bewerten. Aus Gründen der kaufmännischen Sorgfalt werden wir erst, wenn alle Informationen vorliegen und rechtssicher sind, über das weitere Vorgehen entscheiden und unseren Vertriebspartnern und den Anlegern dann verbindliche Auskünfte geben. Aber ich bin insgesamt sehr optimistisch, dass wir einen veränderten und attraktiven verkleinerten Fonds Solarenergie 3 zur Zeichnung anbieten werden“, so Drews abschließend.