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Photon Power schon bald im regulären Insolvenzverfahren? – Gute und schlechte Nachrichten für die Anleihe-Investoren
Allmählich lichten sich die Nebel um die Photon Power AG. Anleger, die in ihre Anleihe investiert haben, müssen um ihr Geld bangen, seit das Unternehmen Ende Dezember 2015 eine Insolvenzantrag gestellt hat. Seither sind viele Fragen offen. Etwa die, wann das reguläre Insolvenzverfahren starten wird. Recherchen von ECOreporter.de sorgten für etwas mehr Klarheit.
Ende 2010 hatte die Photon Power AG bei Anlegern rund 7,7 Millionen Euro für die Beteiligung am Bau und Betrieb von Solaranlagen in Deutschland eingesammelt. Die Investoren konnten zwischen drei unterschiedlich verzinsten Anleihetranchen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren wählen. Die in Aussicht gestellten Zinsen lagen abhängig von der Laufzeit zwischen 3 und 7,4 Prozent. Die meisten Anleger entschieden sich für eine der langfristigen Varianten ab zehn Jahren. Das geht aus einer Bilanz der Photon Power AG für 2014 hervor, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. ECOreporter.de hatte das Anleihe-Angebot von Photon Power zum Start in einem ECOanlagecheck untersucht und vor dem Investment gewarnt.
Am Amtsgericht Aachen läuft inzwischen das vorläufige Insolvenzverfahren der Photon Power AG. Der Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth leitet es als vorläufiger Insolvenzverwalter (ECOreporter.de berichtete). Kruth geht davon aus, dass das reguläre Insolvenzverfahren noch im März 2016 starten wird. Das teilte sein Pressesprecher auf Nachfrage von ECOreporter.de mit. Kommt es so, wäre das eine gute Nachricht für die Anleiheinvestoren der Photon Power AG. Sie sind offiziell Gläubiger der Photon Power AG. Mit dem Start des regulären Insolvenzverfahrens können sie ihre Forderungen deshalb bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Das läuft über die Insolvenztabelle. Kruth habe die geschädigten Anleger bereits schriftlich informiert, erklärte sein Pressesprecher.
Viele Fragen weiterhin offen – positiv: Forderungen der Anleger sind nicht nachrangig
Der Insolvenzverwalter sei derzeit noch mit einem Gutachten zur wirtschaftlichen Situation der Photon Power AG beschäftigt, so der Pressesprecher weiter. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Gericht, was für ein Insolvenzverfahren die Photon Power AG durchlaufen kann. Zwei Wege sind denkbar: erstens eine Sanierung, die den Fortlauf des Geschäftsbetriebs zum Ziel hat. Der zweite Weg wäre eine Liquidation, also der Abverkauf der Insolvenzmasse, um so möglichst viel der Forderungen der Gläubiger erfüllen zu können. Dazu, auf wie viel Geld die Anleger hoffen dürfen, könne noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, erklärte die Insolvenzverwaltung gegenüber ECOreporter.de. Ein Lichtblick aus der Sicht der Anleihegläubiger der Photon Power AG: „Ein Nachrang der Anleihen ist in den Anleihebedingungen nicht vereinbart“, sagte die Insolvenzverwaltung. Das bedeutet, dass die Anleiheanleger bei möglichen Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse nicht als letzte Gruppe nach allen anderen Gläubigergruppen (das sind zum Beispiel Banken, Handwerker oder Lieferanten) zum Zug kommen. Überdies sind sie laut der Unternehmensbilanz für 2014 wohl die größte Gläubigergruppe von Photon Power. Wann Geld fließen kann ist offen, denn die Verfahrensdauer ist noch ungewiss. „Das hängt in erster Linie von der Art der Sanierung ab“, hieß es dazu.
Klar ist allerdings, dass die Anleihe-Anleger die für den 15. Februar 2016 angesetzte Zinsausschüttung nicht erhalten haben. Das bestätigt die Insolvenzverwaltung gegenüber ECOreporter.de. Anfragen bei der Photon-Gruppe, ob die Anleger ihre Zinsen in den Vorjahren stets pünktlich und in voller Höhe erhalten haben, blieben unbeantwortet.
Photon Power AG betreibt nach eigenen Angaben fünf Solaranlagen mit knapp sechs Megawatt Gesamtkapazität. Davon liefern die meisten bereits seit mehreren Jahren Strom. Dabei produzierten vier dieser fünf Anlagen in 2013 und 2014 mehr als prognostiziert. So gibt es die Photon-Gruppe in einer online veröffentlichten „Ertragsübersicht aller Anlagen“ mit Datum vom Januar 2015 an. Lediglich eine Dachanlage auf dem Technologiezentrum in Aachen lag demnach zwischen 2012 und 2014 stets unter ihren Prognosen. Gut für die Anleger: Der Pressesprecher von Insolvenzverwalter Kruth bestätigte, dass diese Anlagen Teil der Insolvenzmasse sind.
Darlehen innerhalb der Photon-Gruppe eine Belastung für Photon-Power-Anleger?
Aber ein wichtiger Aspekt beeinträchtigt die Aussichten der Geldanleger auf Kapitalrückflüsse aus der Insolvenzmasse: Es gab geschäftliche Verflechtungen innerhalb der Photon-Gruppe, durch die die Photon Power AG Geld verloren haben könnte: Schon 2013 hatte ECOreporter.de darüber informiert, dass die Photon Power AG entgegen der Angaben in den Anleiheprospekten Darlehen an andere Gesellschaften der Photon-Gruppe vergeben hatte. Das waren die Photon Europe GmbH und die Photon Holding GmbH (mehr darüber erfahren Sie hier).
Beide Unternehmen gingen schon vor der Photon Power AG in die Insolvenz (ECOreporter.de berichtete auch darüber). Unklar ist, ob die Darlehen in der Zwischenzeit an Photon Power komplett zurückgezahlt wurden. Das Insolvenzverfahren der Photon Holding GmbH wird von dem Rechtsanwalt Andreas Schmitz geleitet. Telefonische wie schriftliche Anfragen zu dem Thema von ECOreporter.de blieben bislang unbeantwortet. Auch die Verantwortlichen der Photon-Gruppe reagierten bislang nicht auf unsere Anfragen.
Ende 2010 hatte die Photon Power AG bei Anlegern rund 7,7 Millionen Euro für die Beteiligung am Bau und Betrieb von Solaranlagen in Deutschland eingesammelt. Die Investoren konnten zwischen drei unterschiedlich verzinsten Anleihetranchen mit Laufzeiten zwischen fünf und 20 Jahren wählen. Die in Aussicht gestellten Zinsen lagen abhängig von der Laufzeit zwischen 3 und 7,4 Prozent. Die meisten Anleger entschieden sich für eine der langfristigen Varianten ab zehn Jahren. Das geht aus einer Bilanz der Photon Power AG für 2014 hervor, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. ECOreporter.de hatte das Anleihe-Angebot von Photon Power zum Start in einem ECOanlagecheck untersucht und vor dem Investment gewarnt.
Am Amtsgericht Aachen läuft inzwischen das vorläufige Insolvenzverfahren der Photon Power AG. Der Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth leitet es als vorläufiger Insolvenzverwalter (ECOreporter.de berichtete). Kruth geht davon aus, dass das reguläre Insolvenzverfahren noch im März 2016 starten wird. Das teilte sein Pressesprecher auf Nachfrage von ECOreporter.de mit. Kommt es so, wäre das eine gute Nachricht für die Anleiheinvestoren der Photon Power AG. Sie sind offiziell Gläubiger der Photon Power AG. Mit dem Start des regulären Insolvenzverfahrens können sie ihre Forderungen deshalb bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Das läuft über die Insolvenztabelle. Kruth habe die geschädigten Anleger bereits schriftlich informiert, erklärte sein Pressesprecher.
Viele Fragen weiterhin offen – positiv: Forderungen der Anleger sind nicht nachrangig
Der Insolvenzverwalter sei derzeit noch mit einem Gutachten zur wirtschaftlichen Situation der Photon Power AG beschäftigt, so der Pressesprecher weiter. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Gericht, was für ein Insolvenzverfahren die Photon Power AG durchlaufen kann. Zwei Wege sind denkbar: erstens eine Sanierung, die den Fortlauf des Geschäftsbetriebs zum Ziel hat. Der zweite Weg wäre eine Liquidation, also der Abverkauf der Insolvenzmasse, um so möglichst viel der Forderungen der Gläubiger erfüllen zu können. Dazu, auf wie viel Geld die Anleger hoffen dürfen, könne noch keine verlässliche Aussage getroffen werden, erklärte die Insolvenzverwaltung gegenüber ECOreporter.de. Ein Lichtblick aus der Sicht der Anleihegläubiger der Photon Power AG: „Ein Nachrang der Anleihen ist in den Anleihebedingungen nicht vereinbart“, sagte die Insolvenzverwaltung. Das bedeutet, dass die Anleiheanleger bei möglichen Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse nicht als letzte Gruppe nach allen anderen Gläubigergruppen (das sind zum Beispiel Banken, Handwerker oder Lieferanten) zum Zug kommen. Überdies sind sie laut der Unternehmensbilanz für 2014 wohl die größte Gläubigergruppe von Photon Power. Wann Geld fließen kann ist offen, denn die Verfahrensdauer ist noch ungewiss. „Das hängt in erster Linie von der Art der Sanierung ab“, hieß es dazu.
Klar ist allerdings, dass die Anleihe-Anleger die für den 15. Februar 2016 angesetzte Zinsausschüttung nicht erhalten haben. Das bestätigt die Insolvenzverwaltung gegenüber ECOreporter.de. Anfragen bei der Photon-Gruppe, ob die Anleger ihre Zinsen in den Vorjahren stets pünktlich und in voller Höhe erhalten haben, blieben unbeantwortet.
Photon Power AG betreibt nach eigenen Angaben fünf Solaranlagen mit knapp sechs Megawatt Gesamtkapazität. Davon liefern die meisten bereits seit mehreren Jahren Strom. Dabei produzierten vier dieser fünf Anlagen in 2013 und 2014 mehr als prognostiziert. So gibt es die Photon-Gruppe in einer online veröffentlichten „Ertragsübersicht aller Anlagen“ mit Datum vom Januar 2015 an. Lediglich eine Dachanlage auf dem Technologiezentrum in Aachen lag demnach zwischen 2012 und 2014 stets unter ihren Prognosen. Gut für die Anleger: Der Pressesprecher von Insolvenzverwalter Kruth bestätigte, dass diese Anlagen Teil der Insolvenzmasse sind.
Darlehen innerhalb der Photon-Gruppe eine Belastung für Photon-Power-Anleger?
Aber ein wichtiger Aspekt beeinträchtigt die Aussichten der Geldanleger auf Kapitalrückflüsse aus der Insolvenzmasse: Es gab geschäftliche Verflechtungen innerhalb der Photon-Gruppe, durch die die Photon Power AG Geld verloren haben könnte: Schon 2013 hatte ECOreporter.de darüber informiert, dass die Photon Power AG entgegen der Angaben in den Anleiheprospekten Darlehen an andere Gesellschaften der Photon-Gruppe vergeben hatte. Das waren die Photon Europe GmbH und die Photon Holding GmbH (mehr darüber erfahren Sie hier).
Beide Unternehmen gingen schon vor der Photon Power AG in die Insolvenz (ECOreporter.de berichtete auch darüber). Unklar ist, ob die Darlehen in der Zwischenzeit an Photon Power komplett zurückgezahlt wurden. Das Insolvenzverfahren der Photon Holding GmbH wird von dem Rechtsanwalt Andreas Schmitz geleitet. Telefonische wie schriftliche Anfragen zu dem Thema von ECOreporter.de blieben bislang unbeantwortet. Auch die Verantwortlichen der Photon-Gruppe reagierten bislang nicht auf unsere Anfragen.