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Photovoltaik-Nachrangdarlehen von UDI gestartet
Ein neues Photovoltaik-Investment für Privatanleger ist auf dem Markt. Bei knapp drei Jahren Laufzeit stellt der Initiator einen steigenden Zinssatz von anfänglich vier Prozent bis auf sechs Prozent in Aussicht. Der Einstieg ist ab 5.000 Euro möglich.
Die auf nachhaltige Kapitalanlagen spezialisierte UDI Beratungsgesellschaft mbH aus Nürnberg setzt ihre Reihe von festverzinsten Ökostrom-Beteiligungsangeboten fort. Das neueste Produkt dieser Reihe heißt UDI Sprint Festzins II. Wie das direkte Vorgängerangebot ist die Kapitalanlage ein Nachrangdarlehen. Das bedeutet: Anleger verleihen ihr Kapital zu dem festgesetzten, steigenden Zinssatz von anfänglich vier Prozent. In diesem Fall ist die Solar Sprint Festzins II GmbH die Darlehensnehmerin. Neben dem sogenannten Eigenkapital der Anleger ist bei dem Nachrangdarlehen Solar Sprint Festzins auch ein sogenannter Fremdkapitalgeber an Bord. Das ist in aller Regel eine Bank, die ebenfalls Geld investiert und dafür Zinsen von der Solar Sprint II GmbH & Co. KG bekommt. Bei Nachrangdarlehen sind die Ansprüche der Anleger generell denen der Bank nachrangig gestellt. Im Falle einer Schieflage werden also immer erst die Banken und andere Gläubiger bedient, bevor Anleger Geld zurückerhalten.
UDI will über das Nachrangdarlehen Solar Sprint II zwischen fünf und sieben Millionen Euro bei Anlegern einwerben. Mit dem Geld sollen Dachsolaranlagen refinanziert werden, die in Deutschland auf privaten und gewerblichen Dächern errichtet werden sollen. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren. Ein Agio (Ausgabeaufschlag) verlangt UDI dabei nicht.
Der festgesetzte Zinssatz kommt UDI zufolge zustande, indem der Dacheigentümer und Verbraucher des Solarstroms die Anlage mietet, so dass die Solar Sprint II GmbH & Co. KG als Darlehensnehmerin die Zinsen an die Anleger auszahlen kann. Ausgezahlt werden sollen die Zinsen jeweils zum Jahressende, erstmals am 31. Dezember 2015. Vollständig zur Rückzahlung fällig werde die Kapitalanlage dann zum 30. Juni 2018, also nach drei Jahren und drei Monaten. Die Mietverträge sollen zum Laufzeitende an institutionelle Investoren verkauft werden (das sind Großanleger wie beispielsweise Pensionsfonds, Versicherungen oder Stiftungen).
Die auf nachhaltige Kapitalanlagen spezialisierte UDI Beratungsgesellschaft mbH aus Nürnberg setzt ihre Reihe von festverzinsten Ökostrom-Beteiligungsangeboten fort. Das neueste Produkt dieser Reihe heißt UDI Sprint Festzins II. Wie das direkte Vorgängerangebot ist die Kapitalanlage ein Nachrangdarlehen. Das bedeutet: Anleger verleihen ihr Kapital zu dem festgesetzten, steigenden Zinssatz von anfänglich vier Prozent. In diesem Fall ist die Solar Sprint Festzins II GmbH die Darlehensnehmerin. Neben dem sogenannten Eigenkapital der Anleger ist bei dem Nachrangdarlehen Solar Sprint Festzins auch ein sogenannter Fremdkapitalgeber an Bord. Das ist in aller Regel eine Bank, die ebenfalls Geld investiert und dafür Zinsen von der Solar Sprint II GmbH & Co. KG bekommt. Bei Nachrangdarlehen sind die Ansprüche der Anleger generell denen der Bank nachrangig gestellt. Im Falle einer Schieflage werden also immer erst die Banken und andere Gläubiger bedient, bevor Anleger Geld zurückerhalten.
UDI will über das Nachrangdarlehen Solar Sprint II zwischen fünf und sieben Millionen Euro bei Anlegern einwerben. Mit dem Geld sollen Dachsolaranlagen refinanziert werden, die in Deutschland auf privaten und gewerblichen Dächern errichtet werden sollen. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren. Ein Agio (Ausgabeaufschlag) verlangt UDI dabei nicht.
Der festgesetzte Zinssatz kommt UDI zufolge zustande, indem der Dacheigentümer und Verbraucher des Solarstroms die Anlage mietet, so dass die Solar Sprint II GmbH & Co. KG als Darlehensnehmerin die Zinsen an die Anleger auszahlen kann. Ausgezahlt werden sollen die Zinsen jeweils zum Jahressende, erstmals am 31. Dezember 2015. Vollständig zur Rückzahlung fällig werde die Kapitalanlage dann zum 30. Juni 2018, also nach drei Jahren und drei Monaten. Die Mietverträge sollen zum Laufzeitende an institutionelle Investoren verkauft werden (das sind Großanleger wie beispielsweise Pensionsfonds, Versicherungen oder Stiftungen).