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Photovoltaikziele erneut verfehlt – EEG-Vergütung stabil
Zum zweiten Mal in Folge hat Deutschland sein Photovoltaikausbauziel deutlich verfehlt. Und das Ausbautempo verlangsamte sich ebenfalls. 2015 ist deutlich weniger neue Solarstromleistung neu in Betrieb gegangen als 2014. Unterdessen wächst der Widerstand gegen die nächste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Stand Ende Dezember 2015 verfügt Deutschland über Solaranlagen mit 39.698 Megawatt (MW) Leistungskapazität. Das entspricht rechnerisch der Leistungskapazität von 26,5 Atomkraftwerken. Mehr als 3.770 Solaranlagen davon mit zusammen 1.456,4 MW gingen allein in 2015 bundesweit in Betrieb. Das sind die aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur, bei der Ökostromanlagen zum Betrieb angemeldet werden müssen. Was auf den ersten Blick imposant klingt, dokumentiert, allerdings das der Ausbau der Photovoltaikleistung in Deutschland seit Jahren immer langsamer wird. Noch 2014 gingen bundesweit neue Solaranlagen mit 1.719,9 MW Kapazität in Betrieb. Damit liegt die aktuell neu installierte Leistung um 15,3 Prozent unter der von 2014. Klar ist damit auch, dass das jährliche Ausbauziel für Solarstromanlagen einmal mehr krachend verfehlt wurde. Das liegt bei 2.400 bis 2.600 MW. Der tatsächliche Ausbau in 2015 liegt damit rund 39 Prozent unter der Untergrenze dieses Ziels und knapp 44 Prozent unter der Obergrenze.
Überraschend ist diese Entwicklung nicht. Die EEG-Reformen seit 2012 hatten das Ziel, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu drosseln. Das gelingt nun im zweiten Jahr hintereinander deutlich stärker als laut Gesetz gewünscht. Wegen des immer weiter verlangsamten Ausbautempos ist auch die Einspseivergütung seit Oktober 2015 stabil geblieben. Die ist nämlich im EEG direkt mit dem Ausbau der Photovoltaik verknüpft. Die Faustregel: Bleibt der Ausbau innerhalb eines Jahres deutlich hinter den Ziel 2.400 bis 2.600 MW zurück wird die Vergütung nicht gekürzt, oder unter Umständen sogar angehoben. Erreicht der Ausbau die Ziele oder übertrifft sie, wird die Vergütung automatisch monatlich um einen bestimmten Faktor gesenkt (Im Fachjargon heißt das Degression. Anlagenbetreiber haben ab dem Monat der Inbetriebnahme ihrer Anlage für 20 Jahre Anspruch auf diesen dann festen Tarif. Die seit Oktober 2015 geltenden Vergütungstarife bleiben bis März 2016 in Kraft, eben weil Deutschland das Ausbauziel verfehlte.
Protest gegen anstehende EEG-Reform formiert sich
Das EEG steht vor der nächsten Reform. Das neue EEG ist allerdings noch ein Entwurf. Klar ist jedoch, dass die staatlich garantierte Einspeisevergütung für größere Ökokraftwerke durch ein Ausschreibungsmodell ausgetauscht werden soll. Testweise wird das in der Photovoltaikbranche schon seit 2015 praktiziert. Speziell der Branchenverband der Energiegenossenschaften hatte das immer wieder schwer kritisiert (ECOreporter.de berichtete). Inzwischen formiert sich weiterer Widerstand. Aktuell hat der Bund der Energieverbraucher, in dem auch zehn Kommunen als Mitglieder vertreten sind, eine Protestkampagne gegen die neuste EEG-Novelle gestartet. In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschafts- und Energieminister Siegmar Gabriel fordert der Verein, die Belange der Bürgerenergie stärker in der anstehenden Reform zu berücksichtigen und die Begrenzung des Windkraftausbaus auf ein jährliches Ausbauziel aufzugeben. (hier erfahren Sie mehr über die Protestaktion unter dem Motto „Energiewende nicht versenken“).
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis einschließlich März 2016
Stand Ende Dezember 2015 verfügt Deutschland über Solaranlagen mit 39.698 Megawatt (MW) Leistungskapazität. Das entspricht rechnerisch der Leistungskapazität von 26,5 Atomkraftwerken. Mehr als 3.770 Solaranlagen davon mit zusammen 1.456,4 MW gingen allein in 2015 bundesweit in Betrieb. Das sind die aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur, bei der Ökostromanlagen zum Betrieb angemeldet werden müssen. Was auf den ersten Blick imposant klingt, dokumentiert, allerdings das der Ausbau der Photovoltaikleistung in Deutschland seit Jahren immer langsamer wird. Noch 2014 gingen bundesweit neue Solaranlagen mit 1.719,9 MW Kapazität in Betrieb. Damit liegt die aktuell neu installierte Leistung um 15,3 Prozent unter der von 2014. Klar ist damit auch, dass das jährliche Ausbauziel für Solarstromanlagen einmal mehr krachend verfehlt wurde. Das liegt bei 2.400 bis 2.600 MW. Der tatsächliche Ausbau in 2015 liegt damit rund 39 Prozent unter der Untergrenze dieses Ziels und knapp 44 Prozent unter der Obergrenze.
Überraschend ist diese Entwicklung nicht. Die EEG-Reformen seit 2012 hatten das Ziel, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu drosseln. Das gelingt nun im zweiten Jahr hintereinander deutlich stärker als laut Gesetz gewünscht. Wegen des immer weiter verlangsamten Ausbautempos ist auch die Einspseivergütung seit Oktober 2015 stabil geblieben. Die ist nämlich im EEG direkt mit dem Ausbau der Photovoltaik verknüpft. Die Faustregel: Bleibt der Ausbau innerhalb eines Jahres deutlich hinter den Ziel 2.400 bis 2.600 MW zurück wird die Vergütung nicht gekürzt, oder unter Umständen sogar angehoben. Erreicht der Ausbau die Ziele oder übertrifft sie, wird die Vergütung automatisch monatlich um einen bestimmten Faktor gesenkt (Im Fachjargon heißt das Degression. Anlagenbetreiber haben ab dem Monat der Inbetriebnahme ihrer Anlage für 20 Jahre Anspruch auf diesen dann festen Tarif. Die seit Oktober 2015 geltenden Vergütungstarife bleiben bis März 2016 in Kraft, eben weil Deutschland das Ausbauziel verfehlte.
Protest gegen anstehende EEG-Reform formiert sich
Das EEG steht vor der nächsten Reform. Das neue EEG ist allerdings noch ein Entwurf. Klar ist jedoch, dass die staatlich garantierte Einspeisevergütung für größere Ökokraftwerke durch ein Ausschreibungsmodell ausgetauscht werden soll. Testweise wird das in der Photovoltaikbranche schon seit 2015 praktiziert. Speziell der Branchenverband der Energiegenossenschaften hatte das immer wieder schwer kritisiert (ECOreporter.de berichtete). Inzwischen formiert sich weiterer Widerstand. Aktuell hat der Bund der Energieverbraucher, in dem auch zehn Kommunen als Mitglieder vertreten sind, eine Protestkampagne gegen die neuste EEG-Novelle gestartet. In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschafts- und Energieminister Siegmar Gabriel fordert der Verein, die Belange der Bürgerenergie stärker in der anstehenden Reform zu berücksichtigen und die Begrenzung des Windkraftausbaus auf ein jährliches Ausbauziel aufzugeben. (hier erfahren Sie mehr über die Protestaktion unter dem Motto „Energiewende nicht versenken“).
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis einschließlich März 2016