Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Plant die Große Koalition beim EEG noch tiefere Einschnitte?
Beim Streit innerhalb der Großen Koalition über eine Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) steht die Lösung offenbar kurz bevor. Offenbar läuft diese darauf hinaus, den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik in den kommenden Jahren zu bremsen. Das geplante EEG 2016 würde damit die Einschnitte im EEG 2014 noch verstärken. Gegen das ebenfalls von Schwarz-Rot umgesetzte EEG 2012 hat der Europäische Gerichtshof jetzt ein Urteil gefällt, das kein gutes Licht auf die Gesetzesinitiatoren wirft.
Schon vor einigen Monaten hat das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium seine Pläne für eine Neufassung des EEG bekanntgegeben. Demnach sollen die Tarife für Solar- und Windstrom aus neuen Anlagen künftig vor allem über Auktionen ermittelt werden. Das EEG basierte seit der Einführung in 2000 lange darauf, dass es feste Einspeisetarife für Strom aus Erneuerbarer Energie festlegte und damit Investoren Planungssicherheit gab. Das EEG 2014 brach mit diesem Prinzip, indem es für neue große Freiflächenanlagen vorschrieb, dass der Preis für den Strom aus diesen Anlagen über Ausschreibungen ermittelt wird. Das EEG 2016 soll diese Praxis nicht nur auf Dachsolaranlagen ausweiten, sondern auch auf neue Windkaftprojekte (wir berichteten).
Es drohen tiefe Einschnitte bei der Windkraftförderung
In der Großen Koalition gab es aber Streit darüber, in welchem Umfang Solar- und Windkraftprojekte ausgeschrieben werden sollen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) haben Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt dazu nun einen Kompromiss erarbeitet. Darüber werde noch heute der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beraten. Am Donnerstag sollen die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kanzlerin Angela Merkel auch über die EEG-Reform sprechen.
Wie durchsickerte, läuft die Einigung der Koalitionsspitzen darauf hinaus, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung von derzeit 33 Prozent künftig weitaus langsamer steigen soll als zuletzt. Die Große Koalition strebe bis 2025 lediglich einen Ausbau auf höchstens 45 Prozent an. Doch wenn der Ausbau der deutschen Windkraftleistung im gleichen Tempo wie zuletzt verlaufen würde, würde diese Marke klar übertroffen. Um dies zu verhindern soll der Kompromissvorschlag vorsehen, dass das EEG 2016 nur ein Windkraftkontingent bei Anlagen an Land von zusammen 2.500 Megawatt (MW) pro Jahr zur Ausschreibung zulässt. Zum Vergleich: in 2014 und in 2015 waren in Deutschland neue Windräder mit einer Gesamtkapazität von 4.750 bzw. 3.730 MW neu installiert worden. Und nach einer vorläufigen Auswertung von Stromdaten durch Agora Energiewende haben Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft am vergangenen Sonntag rund 95 Prozent des Energieverbrauchs gedeckt. Das ermöglichten zwar die ungewöhnlich günstigen Wetterbedingungen, doch zeigt dieser Wert das Potential der Stromproduktion aus regenerativen Quellen auf.
Europäischer Gerichtshof urteilte gegen das von SPD und Union eingeführte EEG 2012
Die Große Koalition begründet ihre Pläne, den Ausbau der regenerativen Stromproduktion zu bremsen, vor allem mit zwei Argumenten. Man benötige Zeit für eine erforderliche Erweiterung des Stromnetzes und die Verbraucher würden durch einen Anstieg der EEG-Umlage zu stark belastet.
Allerdings haben SPD und Union erst die EEG-Umlage so geregelt, dass sie vor allem Privatverbraucher belastet und Großverbraucher aus der Industrie entlastet. Etwa weil viele Großverbraucher Sonderregelungen in Anspruch nehmen können. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis nun in einem Urteil gerügt, indem er die Einschätzung der EU-Kommission bestätigte, dass diese Regelung im EEG 2012 eine staatliche Beihilfe für die Industrie darstelle. Der von Schwarz-Rot eingeführte Mechanismus für die EEG-Umlage unterscheide sich wesentlich von der EEG-Regelung, die zuvor gegolten habe.
„Die Bundesregierung ist aufgefordert, die von der EU-Kommission kritisierten Gestaltungselemente zu beseitigen, damit das EEG seine Wirkung beihilfefrei entfalten kann“, sagt dazu Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Er betont: „Für das geltende EEG und für die Betreiber von Anlagen hat das Urteil von heute keine Auswirkungen.“
Schon vor einigen Monaten hat das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium seine Pläne für eine Neufassung des EEG bekanntgegeben. Demnach sollen die Tarife für Solar- und Windstrom aus neuen Anlagen künftig vor allem über Auktionen ermittelt werden. Das EEG basierte seit der Einführung in 2000 lange darauf, dass es feste Einspeisetarife für Strom aus Erneuerbarer Energie festlegte und damit Investoren Planungssicherheit gab. Das EEG 2014 brach mit diesem Prinzip, indem es für neue große Freiflächenanlagen vorschrieb, dass der Preis für den Strom aus diesen Anlagen über Ausschreibungen ermittelt wird. Das EEG 2016 soll diese Praxis nicht nur auf Dachsolaranlagen ausweiten, sondern auch auf neue Windkaftprojekte (wir berichteten).
Es drohen tiefe Einschnitte bei der Windkraftförderung
In der Großen Koalition gab es aber Streit darüber, in welchem Umfang Solar- und Windkraftprojekte ausgeschrieben werden sollen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) haben Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt dazu nun einen Kompromiss erarbeitet. Darüber werde noch heute der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beraten. Am Donnerstag sollen die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kanzlerin Angela Merkel auch über die EEG-Reform sprechen.
Wie durchsickerte, läuft die Einigung der Koalitionsspitzen darauf hinaus, dass der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromversorgung von derzeit 33 Prozent künftig weitaus langsamer steigen soll als zuletzt. Die Große Koalition strebe bis 2025 lediglich einen Ausbau auf höchstens 45 Prozent an. Doch wenn der Ausbau der deutschen Windkraftleistung im gleichen Tempo wie zuletzt verlaufen würde, würde diese Marke klar übertroffen. Um dies zu verhindern soll der Kompromissvorschlag vorsehen, dass das EEG 2016 nur ein Windkraftkontingent bei Anlagen an Land von zusammen 2.500 Megawatt (MW) pro Jahr zur Ausschreibung zulässt. Zum Vergleich: in 2014 und in 2015 waren in Deutschland neue Windräder mit einer Gesamtkapazität von 4.750 bzw. 3.730 MW neu installiert worden. Und nach einer vorläufigen Auswertung von Stromdaten durch Agora Energiewende haben Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft am vergangenen Sonntag rund 95 Prozent des Energieverbrauchs gedeckt. Das ermöglichten zwar die ungewöhnlich günstigen Wetterbedingungen, doch zeigt dieser Wert das Potential der Stromproduktion aus regenerativen Quellen auf.
Europäischer Gerichtshof urteilte gegen das von SPD und Union eingeführte EEG 2012
Die Große Koalition begründet ihre Pläne, den Ausbau der regenerativen Stromproduktion zu bremsen, vor allem mit zwei Argumenten. Man benötige Zeit für eine erforderliche Erweiterung des Stromnetzes und die Verbraucher würden durch einen Anstieg der EEG-Umlage zu stark belastet.
Allerdings haben SPD und Union erst die EEG-Umlage so geregelt, dass sie vor allem Privatverbraucher belastet und Großverbraucher aus der Industrie entlastet. Etwa weil viele Großverbraucher Sonderregelungen in Anspruch nehmen können. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis nun in einem Urteil gerügt, indem er die Einschätzung der EU-Kommission bestätigte, dass diese Regelung im EEG 2012 eine staatliche Beihilfe für die Industrie darstelle. Der von Schwarz-Rot eingeführte Mechanismus für die EEG-Umlage unterscheide sich wesentlich von der EEG-Regelung, die zuvor gegolten habe.
„Die Bundesregierung ist aufgefordert, die von der EU-Kommission kritisierten Gestaltungselemente zu beseitigen, damit das EEG seine Wirkung beihilfefrei entfalten kann“, sagt dazu Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Er betont: „Für das geltende EEG und für die Betreiber von Anlagen hat das Urteil von heute keine Auswirkungen.“