Platzierung von neuem UDI-Angebot gestartet

Die UDI-Gruppe hat mit „UDI Energie Festzins 12“ ein neues Nachrangdarlehen auf den Markt gebracht, das vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzieren soll. Der Zins beträgt 4,0 bis 6,5 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von rund 12 Jahren. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren.

Der jährliche Zinssatz des Nachrangdarlehens der Anleger steigt mit der Laufzeit:
bis zum 31.12.2022: 4,0 Prozent
1.1.2023 bis zum 31.12.2026: 5,0 Prozent
1.1.2027 bis zum 31.12.2028: 6,0 Prozent
1.1.2029 bis zum 31.12.2029: 6,5 Prozent 

Frühzeitige Kündigungsmöglichkeit 

Geplantes Laufzeitende: 31.12.2029

Kündigungsmöglichkeit für Anleger: frühestens zum 31.12.2019 (ab 2021 jährlich

Kündigungsfrist der Anleger: zwölf Monate

Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG. Sie kann das Darlehen frühestens nach zwei Jahren Laufzeit vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine „wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist“. Das Emissionsvolumen beträgt 15 Millionen Euro. 

Investitionsschwerpunkt Biogasanlagen? 

Die Investitionen der Emittentin stehen noch nicht fest. Sie plant grundsätzlich – mittelbar über Projektgesellschaften – Investitionen in den Bereichen Solarenergie, Biogas, Windenergie, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien.  Zudem kann sie laut Prospekt in Projektgesellschaften investieren, die andere Projektgesellschaften in ihrem Betrieb unterstützen, z. B. durch den gebündelten Einkauf von Ersatzteilen. Laut der Verkaufsbroschüre des neuen Angebotes sind aktuell für die UDI Festzins-Anlagen schwerpunktmäßig Biogasanlagen interessant.

Das Vorgängerprodukt, den „UDI Energie Festzins 11“, hat ECOreporter.de ausführlich analysiert. Lesen Sie  hier (Link entfernt).
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