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PNE Wind AG kann Schlusstrich unter SSP-Beteiligung ziehen
Aus dem Verkauf der Beteiligung an der SSP Technology A/S droht der PNE WIND AG keine Inanspruchnahme mehr. Das gab der in Cuxhaven ansässige Windkraftprojektierer bekannt. Die SSP Technology Holding ApS, eine Gesellschaft der Ventizz Gruppe, hat ihm zufolge ihre Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Stade vom 7. Oktober 2010 zurückgenommen. Damit sei dieses Urteil rechtskräftig.
Mit der nunmehr rechtskräftig abgewiesenen Klage hatte die Klägerin die Rückabwicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology Holding ApS gegen Rückzahlung von 54,28 Millionen Euro und hilfsweise Zahlung von 8,64 Millionen Euro geltend gemacht.
PNE Wind AG: WKN A0JBPG / ISIN DE000A0JBPG2
Mit der nunmehr rechtskräftig abgewiesenen Klage hatte die Klägerin die Rückabwicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology Holding ApS gegen Rückzahlung von 54,28 Millionen Euro und hilfsweise Zahlung von 8,64 Millionen Euro geltend gemacht.
PNE Wind AG: WKN A0JBPG / ISIN DE000A0JBPG2