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Politische und andere Risiken: Anleger benötigen umfassende Produktinformationen über geschlossene Neue Energiefonds
Die Aussichten deutscher Fondsanleger, unter der Sonne Spaniens mit Solarfonds satte Renditen einzufahren, verdunkeln sich. Das spanische Industrieministerium hat angekündigt, die nationalen Einspeisevergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energien ab dem kommenden Monat erheblich kürzen zu wollen. Das soll aber nicht nur für neu installierte Anlagen gelten, sondern auch rückwirkend für bestehende Solarkraftwerke (wir berichteten).
Betroffen von der Aufkündigung des Bestandsschutzes wären unter anderem Investoren des „MPC Solarpark“. Mit diesem Geschlossenen Fonds investieren sie langfristig in vier Solarparks im andalusischen Huéscar und den Standorten Calvià, Villafranca und Santa Margarita auf der Mittelmeerinsel Mallorca. Deren Gesamtfläche beträgt 202.000 Quadratmeter, die Spitzenleistung rund 9,61 Megawatt peak (MWp).
Beim Verkaufsstart des Fonds vor knapp zwei Jahren erklärte der Initiator, dass die vier Solarparks in 25 Jahren einen Kapitalrückfluss von 312 Prozent nach spanischer Steuer erwirtschaften sollen. Da jetzt aber bei spanischen Freiflächenanlagen der Vergütungssatz um 30 Prozent von 45 auf 32 Cent pro Kilowattstunde zu sinken droht, könnte sich diese Prognose unter den neuen Bedingungen als deutlich zu hoch erweisen.
Dass solche Enttäuschungen aufgrund kaum vorhersehbarer Subventionskürzungen zur Konsolidierung des Staatshaushalts nicht auszuschließen sind, hatten die Anleger im Prospekt des Fonds erfahren können. Die Übergabe dieses Dokuments ist nach wie vor für den Abschluss eines Vertrages nur die Fondsprospektes obligatorisch. Doch auf Wunsch vieler Vermittler gibt es die wichtigsten Informationen zu neu aufgelegten MPC-Fonds seit April auch in Kurzform.
Ein solches standardisiertes Produktinformationsblatt (PIB) für alle Finanzprodukte für Privatanleger wird seit etwa einem Jahr auch von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner gefordert. Ihr damit verknüpftes Ziel sei, „dass der Verbraucher mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen wird und ihm bei der Finanzberatung nur die Produkte empfohlen werden, die tatsächlich für ihn geeignet sind“.
Als nach eigenen Angaben erstes Emissionshaus Geschlossener Fonds führte MPC Capital PIBs ein. „Unser Ziel ist es, unseren Vertriebspartnern für jeden neuen Fonds unseres Hauses ein Produktinformationsblatt anzubieten“, erklärt Dr. Karsten Markwardt, Leiter der MPC-Rechtsabteilung. „Wichtigster Punkt eines Produktinformationsblattes ist jeweils die Frage, welche Risiken für einen Rückfluss des investierten Geldes bestehen. Das ist auch auf Nachhaltige Investments übertragbar.“
Für Markwardt ähnelt die konkrete Ausgestaltung eines Produktinformationsblattes für einen Geschlossenen Windkraft- beziehungsweise Solarfonds daher grundsätzlich der eines herkömmlichen geschlossen Fonds, beispielsweise der eines Immobilienfonds. „Die Einspeisevergütungen sind nämlich durchaus mit den Mieteinnahmen vergleichbar.“ Für das Factsheet zusätzlich relevante Besonderheiten der Erneuerbare-Energien-Fonds seien Unsicherheiten bei den erwarteten Windstärken und Sonneneinstrahlungen.
„Wie aktuell offenbar in Spanien diskutiert, ist außerdem die rückwirkende Kürzung der einkalkulierten Einspeisevergütung wohl nicht ausgeschlossen“, so Markwardt weiter. Beim VGF Kompetenztag Regulierung Geschlossener Fonds, der in dieser Woche in Berlin stattfand, vertrat er die Rechtsauffassung, dass künftig Verbraucherklagen wegen Renditeeinbußen wie möglicherweise jetzt bei Spanien-Fonds, den Vermittler nicht betreffen. Eine Haftung drohe nur, wenn das PIB werbend, irreführend oder widersprüchlich sei.
Weniger Gewissheit herrscht dagegen darüber, was den Akteuren am deutschen Finanzmarkt durch die Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) der Europäischen Kommission droht. Sicher scheint nur: „Wenn sie Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden, sind deutsche Geschlossene Fonds endgültig europäische Produkte“, erklärt Gero Gosslar, ständiger Repräsentant des Verbandes Geschlossene Fonds (VGF) in Brüssel.
Wichtigstes Regelungsziel der AIFM-Richtlinie besteht laut Gosslar zwar darin, systemische Risiken durch Hedge-Fonds zu vermindern. Es seien aber noch viele Fragen offen, inwiefern das bislang rein deutsche Produkt Geschlossener Fonds dabei mitreguliert wird. Für die Branche könnten dadurch möglicherweise bereits ab 2012 wichtige Änderungen bei Themen wie Anteilsbewertung, Vertrieb von Zweitmarktfonds oder Umfang der Jahresberichte.
Text und Bilder:Christian Hilmes
Bildhinweis:
Dr. Karsten Markwardt, Leiter der Rechtsabteilung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG;
Gero Gosslar, ständiger Repräsentant des Verbandes Geschlossene Fonds (VGF) in Brüssel
Betroffen von der Aufkündigung des Bestandsschutzes wären unter anderem Investoren des „MPC Solarpark“. Mit diesem Geschlossenen Fonds investieren sie langfristig in vier Solarparks im andalusischen Huéscar und den Standorten Calvià, Villafranca und Santa Margarita auf der Mittelmeerinsel Mallorca. Deren Gesamtfläche beträgt 202.000 Quadratmeter, die Spitzenleistung rund 9,61 Megawatt peak (MWp).
Beim Verkaufsstart des Fonds vor knapp zwei Jahren erklärte der Initiator, dass die vier Solarparks in 25 Jahren einen Kapitalrückfluss von 312 Prozent nach spanischer Steuer erwirtschaften sollen. Da jetzt aber bei spanischen Freiflächenanlagen der Vergütungssatz um 30 Prozent von 45 auf 32 Cent pro Kilowattstunde zu sinken droht, könnte sich diese Prognose unter den neuen Bedingungen als deutlich zu hoch erweisen.
Dass solche Enttäuschungen aufgrund kaum vorhersehbarer Subventionskürzungen zur Konsolidierung des Staatshaushalts nicht auszuschließen sind, hatten die Anleger im Prospekt des Fonds erfahren können. Die Übergabe dieses Dokuments ist nach wie vor für den Abschluss eines Vertrages nur die Fondsprospektes obligatorisch. Doch auf Wunsch vieler Vermittler gibt es die wichtigsten Informationen zu neu aufgelegten MPC-Fonds seit April auch in Kurzform.
Ein solches standardisiertes Produktinformationsblatt (PIB) für alle Finanzprodukte für Privatanleger wird seit etwa einem Jahr auch von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner gefordert. Ihr damit verknüpftes Ziel sei, „dass der Verbraucher mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen wird und ihm bei der Finanzberatung nur die Produkte empfohlen werden, die tatsächlich für ihn geeignet sind“.
Als nach eigenen Angaben erstes Emissionshaus Geschlossener Fonds führte MPC Capital PIBs ein. „Unser Ziel ist es, unseren Vertriebspartnern für jeden neuen Fonds unseres Hauses ein Produktinformationsblatt anzubieten“, erklärt Dr. Karsten Markwardt, Leiter der MPC-Rechtsabteilung. „Wichtigster Punkt eines Produktinformationsblattes ist jeweils die Frage, welche Risiken für einen Rückfluss des investierten Geldes bestehen. Das ist auch auf Nachhaltige Investments übertragbar.“
Für Markwardt ähnelt die konkrete Ausgestaltung eines Produktinformationsblattes für einen Geschlossenen Windkraft- beziehungsweise Solarfonds daher grundsätzlich der eines herkömmlichen geschlossen Fonds, beispielsweise der eines Immobilienfonds. „Die Einspeisevergütungen sind nämlich durchaus mit den Mieteinnahmen vergleichbar.“ Für das Factsheet zusätzlich relevante Besonderheiten der Erneuerbare-Energien-Fonds seien Unsicherheiten bei den erwarteten Windstärken und Sonneneinstrahlungen.
„Wie aktuell offenbar in Spanien diskutiert, ist außerdem die rückwirkende Kürzung der einkalkulierten Einspeisevergütung wohl nicht ausgeschlossen“, so Markwardt weiter. Beim VGF Kompetenztag Regulierung Geschlossener Fonds, der in dieser Woche in Berlin stattfand, vertrat er die Rechtsauffassung, dass künftig Verbraucherklagen wegen Renditeeinbußen wie möglicherweise jetzt bei Spanien-Fonds, den Vermittler nicht betreffen. Eine Haftung drohe nur, wenn das PIB werbend, irreführend oder widersprüchlich sei.
Weniger Gewissheit herrscht dagegen darüber, was den Akteuren am deutschen Finanzmarkt durch die Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) der Europäischen Kommission droht. Sicher scheint nur: „Wenn sie Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden, sind deutsche Geschlossene Fonds endgültig europäische Produkte“, erklärt Gero Gosslar, ständiger Repräsentant des Verbandes Geschlossene Fonds (VGF) in Brüssel.
Wichtigstes Regelungsziel der AIFM-Richtlinie besteht laut Gosslar zwar darin, systemische Risiken durch Hedge-Fonds zu vermindern. Es seien aber noch viele Fragen offen, inwiefern das bislang rein deutsche Produkt Geschlossener Fonds dabei mitreguliert wird. Für die Branche könnten dadurch möglicherweise bereits ab 2012 wichtige Änderungen bei Themen wie Anteilsbewertung, Vertrieb von Zweitmarktfonds oder Umfang der Jahresberichte.
Text und Bilder:Christian Hilmes
Bildhinweis:
Dr. Karsten Markwardt, Leiter der Rechtsabteilung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG;
Gero Gosslar, ständiger Repräsentant des Verbandes Geschlossene Fonds (VGF) in Brüssel