Anleihen / AIF

Presseschau: Windkraftprojektierer muss kritisierte Werbung unterlassen

Der in Itzehoe ansässige Windkraftanlagenprojektierer Prokon muss deutliche Abstriche bei seiner bisherigen Werbestrategie machen. Wie die taz aus Berlin berichtet, ist dies das Ergebnis eines Vergleichs, den Prokon mit der Zentrale für unlauteren Wettbewerb abgeschlossen hat. Die Institution zur Selbstkontrolle der deutschen Wirtschaft hatte den Windpark-Projektierer  vor dem Landgericht Itzehoe verklagt (Az:5 O 122/09), weil er in seiner Werbung eine garantierte Mindestverzinsung von 6 Prozent anpries, die Prokon mit der Sicherheit eines Festgeldkontos verglich. Zum anderen hatte das Unternehmen Anlegern suggeriert, sie würden über die Genussscheine direkt in Windkraftanlagen investieren. Tatsächlich fließt Genussrechtskapital jedoch auch ins teils defizitäre Firmengeflecht der Prokon Gruppe. Dem Bericht zufolge hat sich Prokon im vom Gericht angeregten Vergleich dazu bereit erklärt, auf solche Werbeaussagen zu verzichten.
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