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Prokon-Insolvenz: Genossenschaft oder Investor? – Die nächste Wahl entscheidet
Zahlreiche Prokon-Genussrechtegläubiger hoffen weiter, dass der insolvente Windkraftprojektierer als Genossenschaft „Prokon 2.0“ in Anlegerhand weitergeführt wird. Möglich ist auch die Übernahme durch einen Investor. Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin stellt nun nochmals klar, dass noch völlig offen ist, welcher Insolvenzplan tatsächlich verfolgt werden wird. Wer die Genossenschaft will, muss sich wohl darauf einstellen, weniger von seinem Anlegerkapital zurück zu bekommen. Der Insolvenzverwalter will beide Planvarianten zur Wahl stellen.
Dr. Dietmar Penzlin ist ein umsichtiger Jurist. Er beschreitet parallel zwei Wege, von denen einer letztlich zur Sanierung des Windkraftprojektierers aus Itzehoe führen soll. Offenbar hat sich das Interesse potenzieller Investoren an einer Übernahme konkretisiert. Zwar betont Penzlin, dass beide möglichen Wege – der Übergang in eine Genossenschaft einerseits und der Einstieg eines Investors andererseits „intensiv verfolgt werden“. Allerdings verrät er nun, dass allen Prokon-Gläubigern mit dem Einstieg eines Investors eine „zusätzliche Barzahlung“ angeboten werden könnte. Dies sei als Alternative zu der Anleihe denkbar, die den Genussrechtegläubigern bisher in jedem Fall als Ausstiegsoption dienen sollte.
„Prokon 2.0“ – ja oder nein? Auch eine Frage des Geldes
Maßgeblicher Verfächter der Genossenschafts-Lösung „Prokon 2.0“ ist der Dortmunder Anlegerverein „Freunde von Prokon“. Die Initiative zählt zu den gewichtigen Gläubigervertretrn im Verfahren. Eine entscheidende Hürde dafür, dass Prokon – wie von einer Vielzahl der Genussrechtegläubiger gewünscht – als Genossenschaft „Prokon 2.0“ weitergeführt wird, ist die Prüfung des Genossenschaftsverbands (ECOreporter.de berichtete). Penzlin sieht hier speziell die vom Verband geforderte Eigenkapitalquote als Flaschenhals. Es komme darauf an, dass „die Genussrechtsinhaber sich in ausreichendem Umfang verbindlich für eine Beteiligung“ in der Genossenschaft aussprechen, „auf Barzahlungen verzichten“ und ihr investiertes Geld stattdessen als Eigenkapital im Nachfolgeunternehmen belassen. Das erscheine nach der unverbindlichen Anlegebefragung Ende 2014 „darstellbar“, sagt Penzlin. An dieser Befragung hatten 51.000 der 75.000 betroffenen Anleger teilgenommen und 34.000 hatten für das Genossenschaftsmodell gestimmt. Dennoch gibt es offenbar noch viele Unentschlossene. Penzlin: „Viele Genussrechtsinhaber haben zurückgemeldet, dass sie eine verbindliche Entscheidung erst treffen können, wenn ihnen die wirtschaftliche Alternative bekannt ist. Für diese Anleger läuft es demnach auf die Frage hinaus, ob sie die Aussicht auf weniger Verlust einem Engagement im genossenschaftlichen Nachfolgeunternehmen vorziehen wollen oder nicht.
Insolvenzverwalter kündigt erneut wichtige Post für Genussrechte-Anleger an
Sollte der Genossenschaftsverband letztlich grünes Licht für die Gründung von „Prokon 2.0“ geben, und auf der andern Seite ein konkretes Angebot eines potenziellen Investors vorliegen, ist Penzlin zufolge auch denkbar beide Planvarianten bei Gericht einzureichen. Beide Varianten sollen dann auch zur verbindlichen Abstimmung den Genussrechte-Anlegern zur Wahl gestellt werden. Als Termin zur Einreichung der Pläne vor Gericht nennt der Insolvenzverwalter jetzt „Anfang Mai 2015“. „Im Anschluss an die Einreichung bei Gericht werden beide Planvarianten per Post an sämtliche Gläubiger versendet“, kündigt der Insolvenzverwalter an. Auch für die Formulare mit denen die Genussrechte-Inhaber sich „rechtlich verbindlich“ für die Beteiligung an der Genossenschaft aussprechen können, sollen diesem Brief beiliegen. Die finale Gläubigerversammlung könnte dann „Mitte 2015 in der Hamburger Messe stattfinden“, so Penzlin weiter. Auf wie viel Verlust sich die Genussrechte-Anleger einstellen müssen ist weiter offen. Das hängt auch davon ab, wie der Verkauf der Nebengeschäftsfelder Wälder, Biodiesel und Entwicklung des eigenen Windrads P3000 vorangehen. Bei den Verhandlungen zur Verwertung der Prokon-Nebengeschäfte habe die Insolvenzverwaltung „erhebliche Erfolge“ erzielt, über die Penzlin später gesondert berichten wolle, sagt Penzlin. Ebenfalls von Belang sei hier, wie die Sanierung des Holzverarbeiters Holzindustrie Torgau oHG (HIT) vorangehe. Dieses Palettenwerk könne voraussichtlich noch in diesem Jahr Produktionsfortschritte erzielen, die wiederum die Voraussetzung dafür seien, dass das Unternehmen die von Prokon gewährten Kredite zurückzahle, so Penzlin weiter.
Positives Zwischenfazit zu Kerngeschäftsbereichen
Insgesamt zieht der Insolvenzverwalter erneut ein positives Zwischenfazit zum Verfahrensverlauf. Alle Kerngeschäftsfelder Planung, Bau und Betrieb von Windparks in Deutschland und Polen – hätten sich weiter stabilisiert, so der Insolvenzverwalter. Mit dem Einsatz der Belegschaft sei es gelungen, die „positive operative Ertragskraft“ von Prokon wieder herzustellen. Im Projektgeschäft seien zahlreiche Genehmigungen für laufende Vorhaben zu erwarten und die Stromsparte werde ihren Kundenkreis in den nächsten Monaten erweitern.
ECOreporter.de hatte die Genussrechte von Prokon durchleuchtet und frühzeitig vor dem Einstieg gewarnt (mehr lesen Sie hier (Link entfernt)).
Dr. Dietmar Penzlin ist ein umsichtiger Jurist. Er beschreitet parallel zwei Wege, von denen einer letztlich zur Sanierung des Windkraftprojektierers aus Itzehoe führen soll. Offenbar hat sich das Interesse potenzieller Investoren an einer Übernahme konkretisiert. Zwar betont Penzlin, dass beide möglichen Wege – der Übergang in eine Genossenschaft einerseits und der Einstieg eines Investors andererseits „intensiv verfolgt werden“. Allerdings verrät er nun, dass allen Prokon-Gläubigern mit dem Einstieg eines Investors eine „zusätzliche Barzahlung“ angeboten werden könnte. Dies sei als Alternative zu der Anleihe denkbar, die den Genussrechtegläubigern bisher in jedem Fall als Ausstiegsoption dienen sollte.
„Prokon 2.0“ – ja oder nein? Auch eine Frage des Geldes
Maßgeblicher Verfächter der Genossenschafts-Lösung „Prokon 2.0“ ist der Dortmunder Anlegerverein „Freunde von Prokon“. Die Initiative zählt zu den gewichtigen Gläubigervertretrn im Verfahren. Eine entscheidende Hürde dafür, dass Prokon – wie von einer Vielzahl der Genussrechtegläubiger gewünscht – als Genossenschaft „Prokon 2.0“ weitergeführt wird, ist die Prüfung des Genossenschaftsverbands (ECOreporter.de berichtete). Penzlin sieht hier speziell die vom Verband geforderte Eigenkapitalquote als Flaschenhals. Es komme darauf an, dass „die Genussrechtsinhaber sich in ausreichendem Umfang verbindlich für eine Beteiligung“ in der Genossenschaft aussprechen, „auf Barzahlungen verzichten“ und ihr investiertes Geld stattdessen als Eigenkapital im Nachfolgeunternehmen belassen. Das erscheine nach der unverbindlichen Anlegebefragung Ende 2014 „darstellbar“, sagt Penzlin. An dieser Befragung hatten 51.000 der 75.000 betroffenen Anleger teilgenommen und 34.000 hatten für das Genossenschaftsmodell gestimmt. Dennoch gibt es offenbar noch viele Unentschlossene. Penzlin: „Viele Genussrechtsinhaber haben zurückgemeldet, dass sie eine verbindliche Entscheidung erst treffen können, wenn ihnen die wirtschaftliche Alternative bekannt ist. Für diese Anleger läuft es demnach auf die Frage hinaus, ob sie die Aussicht auf weniger Verlust einem Engagement im genossenschaftlichen Nachfolgeunternehmen vorziehen wollen oder nicht.
Insolvenzverwalter kündigt erneut wichtige Post für Genussrechte-Anleger an
Sollte der Genossenschaftsverband letztlich grünes Licht für die Gründung von „Prokon 2.0“ geben, und auf der andern Seite ein konkretes Angebot eines potenziellen Investors vorliegen, ist Penzlin zufolge auch denkbar beide Planvarianten bei Gericht einzureichen. Beide Varianten sollen dann auch zur verbindlichen Abstimmung den Genussrechte-Anlegern zur Wahl gestellt werden. Als Termin zur Einreichung der Pläne vor Gericht nennt der Insolvenzverwalter jetzt „Anfang Mai 2015“. „Im Anschluss an die Einreichung bei Gericht werden beide Planvarianten per Post an sämtliche Gläubiger versendet“, kündigt der Insolvenzverwalter an. Auch für die Formulare mit denen die Genussrechte-Inhaber sich „rechtlich verbindlich“ für die Beteiligung an der Genossenschaft aussprechen können, sollen diesem Brief beiliegen. Die finale Gläubigerversammlung könnte dann „Mitte 2015 in der Hamburger Messe stattfinden“, so Penzlin weiter. Auf wie viel Verlust sich die Genussrechte-Anleger einstellen müssen ist weiter offen. Das hängt auch davon ab, wie der Verkauf der Nebengeschäftsfelder Wälder, Biodiesel und Entwicklung des eigenen Windrads P3000 vorangehen. Bei den Verhandlungen zur Verwertung der Prokon-Nebengeschäfte habe die Insolvenzverwaltung „erhebliche Erfolge“ erzielt, über die Penzlin später gesondert berichten wolle, sagt Penzlin. Ebenfalls von Belang sei hier, wie die Sanierung des Holzverarbeiters Holzindustrie Torgau oHG (HIT) vorangehe. Dieses Palettenwerk könne voraussichtlich noch in diesem Jahr Produktionsfortschritte erzielen, die wiederum die Voraussetzung dafür seien, dass das Unternehmen die von Prokon gewährten Kredite zurückzahle, so Penzlin weiter.
Positives Zwischenfazit zu Kerngeschäftsbereichen
Insgesamt zieht der Insolvenzverwalter erneut ein positives Zwischenfazit zum Verfahrensverlauf. Alle Kerngeschäftsfelder Planung, Bau und Betrieb von Windparks in Deutschland und Polen – hätten sich weiter stabilisiert, so der Insolvenzverwalter. Mit dem Einsatz der Belegschaft sei es gelungen, die „positive operative Ertragskraft“ von Prokon wieder herzustellen. Im Projektgeschäft seien zahlreiche Genehmigungen für laufende Vorhaben zu erwarten und die Stromsparte werde ihren Kundenkreis in den nächsten Monaten erweitern.
ECOreporter.de hatte die Genussrechte von Prokon durchleuchtet und frühzeitig vor dem Einstieg gewarnt (mehr lesen Sie hier (Link entfernt)).