Anleihen / AIF

Prokon ist offiziell insolvent - wie geht es nun weiter?

Das zuständige Amtsgericht in Itzehoe hat das reguläre Insolvenzverfahren gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH eröffnet. Detlef Penzlin bleibt wie schon beim vorläufigen Verfahren der Insolvenzverwalter des Unternehmens. Die Prokon Regenerative Energien sei zu 95 Prozent überschuldet, heißt es in der Begründung des Gerichts.

Schulden in Milliardenhöhe und tiefrote Zahlen in 2013

Laut dem Gerichtsbeschluss beträgt das gesamte Vermögen von Prokon knapp eine Milliarde Euro. Insgesamt summieren sich die Verbindlichkeiten des Unternehmens inklusive der Schulden gegenüber den Genusrrechtanlegern aber auf 1,5 Milliarden Euro. Prokon steht also vor allem bei den Genussrechtinvestoren in der Kreide. Davon direkt fällig sind Penzlin zufolge offene Forderungen in Höhe von 391 Millionen Euro vor. Demgegenüber soll Prokon lediglich noch über 19 Millionen Euro flüssige Mittel verfügen. An der Bilanz für das Geschäftsjahr 2013 werde noch gearbeitet, so der Insolvenzverwalter weiter. Nach vorläufigem Stand sei Prokon allein 2013 ein Fehlbetrag von 478 Millionen Euro entstanden, erklärt Penzlin.


Anleger bekommen Geld frühestens 2015

Die Anleger, die in Prokon-Genussrechte investiert haben, müssen weiter um ihr Geld zittern. Penzlin hatte zwar im Verlauf des vorläufigen Verfahrens erklärt, ein Totalverlust sei unwahrscheinlich. Die Genussrechte-Gläubiger müssten sich aber darauf einstellen, einen größerenteil ihrer Investition zu verlieren. Das Gericht hat für den 22. Juli 2014 eine Gläubigerversammlung anberaumt, die in Hamburg stattfinden soll. Die Gläubiger sollen erst zwischen Juli bis Mitte September 2014 Zeit dazu haben, ihre Forderungen in der Insolvenztabelle einzutragen.  Am 15. Januar 2015 ist eine schriftliche Prüfung der Insolvenztabelle anberaumt. Das bedeutet, die Anleger bekommen frühstens 2015 Klarheit darüber, wie viel Geld sie zurückerhalten. Im Frühjahr 2015 könne möglicherweise auch über einen Insolvenzplan abgestimmt werden, stellt Penzlin in Aussicht. Er rechnet nach eigener Aussage mit einer Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent.

Verstoß gegen Transparenzgebot als Hoffnungsschimmer für Anleger?

Der Anlegerschutzanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg macht den Anlegern unterdessen Hoffnung. Er hält es für möglich, dass die Genussrechtsinhaber „mit einem  blauen Auge davon kommen“. Entscheidend dafür sei, dass das Gericht in Itzehoe zu dem Schluss gekommen ist, dass die Genussrechtsbedingungen von Prokon gegen das Transparenzgebot verstoßen habe. Infolge dessen hat das Gericht die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prokon für unwirksam erklärt. „Damit kippt die Nachrangigkeit der Forderungen aus Genussrechten", erklärt Rechtsanwalt Gericke. „Die Anleger haben grundsätzlich ein leichtes Spiel, denn sie müssen sich nicht mal mehr aus der Nachrangigkeit herausklagen“, stellt er klar. Üblicherweise werden die  Forderungen anderer Gläubiger beispielsweise von Lieferanten, Vermietern oder Banken vorrangig vor denen Genussrechteinhabern bedient. Dies wäre auch bei Prokon der Fall gewesen, gilt jedoch nach Einschätzung des Rechtsanwalts Gericke so nicht mehr. Er rechnet damit, dass die Anleger bis zu 50 Prozent ihres eingesetzten Geldes zurückerhalten könnten.

Der vom Insolvenzverwalter geschasste frühere Prokon Chef, Firmen-Gründer Carsten Rodbertus, hatte nach dem Insolvenzantrag erklärt, das Unternehmen sei nicht zahlungsunfähig und der Antrag sei nur eine Vorsichtsmaßnahme, um das klarzustellen. Rodbertus hatte erst kürzlich den Insolvenzverwalter Penzlin schwer kritisiert (mehr dazu lesen Sie   hier).  ECOreporter.de hatte frühzeitig vor der Investition in Prokon-Genussrechte gewarnt. Wir haben Informationen zum Fall Prokon auf dieser  Sonderseite (Link entfernt)  zusammengefasst. 
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