Anleihen / AIF, Wachhund

Prokon will Windkraftprojekte verkaufen

Der insolvente Windkraftprojektierer Prokon will Teile seines Windpark-Portfolios zu Geld machen, um wieder flüssiger zu werden. Das teilte Prokon-Chef Carsten Rodbertus auf einer Pressekonferenz mit, die am Firmenstandort mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin durchgeführt wurde. Dieser geht demnach davon aus, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens frühestens in zwei bis drei Monaten erfolgen kann. Erst dann könnten die rund 75.000 Anleger Forderungen an Prokon stellen. Diese haben rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte von Prokon investiert.

Ein Rechtsgutachten soll Klarheit brigen


Ob Prokon juristisch gesehen tatsächlich insolvent ist, ist Insolvenzverwalter Penzlin zufolge noch nicht abschließend geklärt. Der Antrag am Amtsgericht in Itzehoe sei „aus Vorsichtsgründen“ gestellt worden.  Ein Rechtsgutachten solle nun feststellen, ob Prokon wirklich zahlungsunfähig ist. Prokon-Chef Rodbertus setzt darauf, dass dieses Rechtsgutachten dazu führt, dass kein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet wird.  Gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten und den Sozialversicherungen habe man keine Außenstände, betonte der Prokon-Chef. Sein Unternehmen sei vor allem in Schieflage geraten, weil eine große Anzahl der Genussrecht-Gläubiger ihr Investment im November und Dezember 2013 gekündigt hätten.

Prokon räumt Fehler bei der Konstruktion seiner Genussrechte ein

Der Prokon-Gründer räumte allerdings auch einen Fehler von Seiten Prokons ein. Und zwar den, einen Teil der Genussrechte mit sehr kurzen Kündigungsfristen von vier Wochen ausgestattet zu haben. ECOreporter.de hatte auf diese Problemlage bereits im Dezember 2013 hingewiesen: „Als Problem kann sich für Prokon erweisen, dass seine aktuellen Genussrechte des Typs A eine Mindestlaufzeit von nur sechs Monate haben. Danach ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende möglich. Laut Prokon-Rundbrief vom Juni 2013 werden die Genussrechte aus früheren Emissionen automatisch in Genussrechte des Typs A umgewandelt, falls die betreffenden Anleger nicht widersprechen. Demnach ist es möglich  – falls die Mehrheit der Altanleger nicht widersprechen/widersprochen haben –, dass der Großteil des Prokon-Genussrechtskapitals nunmehr monatlich von den Anlegern gekündigt werden kann“, heißt es in dem ECOreporter-Beitrag, den sie  hier finden. Weitere Fakten rund um Prokon und die Prokon-Genussrechte bietet diese  Sonderseite. (Link entfernt)

Prokon hofft auf Windpark-Verkauf „über dem Buchwert“

Auf der Pressekonferenz erklärte Rodbertus, dass er Windparks aus dem Bestand des Unternehmens verkaufen wolle. Es seien bereits zwei Gespräche mit mehreren Marktteilnehmern geführt worden. Mit dem Verkauf von Windparks könne Prokon den Nachweis erbringen, dass es finanzielle Reserven im Unternehmen gebe. Er hoffe, aus dem Verkauf einen Preis über dem Buchwert erzielen zu können. Prokon besitzt nach Unternehmensangaben 314 Windenergieanlagen.
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