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Rabatte bei EEG-Umlage: Was die Entscheidung bedeutet
Es gibt Neuigkeiten bei der sogenannten EEG-Umlage, die fast alle Stromkunden in Deutschland zahlen müssen: Die EU-Kommission hat nun für selbst erzeugten Strom diverse Rabatte auf die Ökostrom-Umlage gebilligt. Eine gute Nachricht für Betreiber von Anlagen, die Erneuerbare Energie produzieren und ihren Strom selbst verbrauchen. Denn zum 1. Januar 2018 sollten die Preisnachlässe in vielen Fällen auslaufen.
Die EEG-Umlage - EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz - finanziert den Ausbau Erneuerbarer Energien mit. Sie wird fast allen Stromkunden auf die Rechnung aufgeschlagen und liegt derzeit bei rund 6,9 Cent pro Kilowattstunde. Tausende Betriebe mit Kleinkraftwerken fürchteten schon zu Jahresbeginn 2018 erheblich höhere Stromkosten, falls die bisher gewährten Nachlässe auslaufen sollten.
Preisnachlass bei der EEG-Umlage für verschiedene Anlagen
Jetzt hat die EU-Kommission Klarheit geschaffen. Die Brüsseler Behörde genehmigte mehrere der seit 2014 vorgesehenen Rabatte: für Anlagen, die schon vor August 2014 in Betrieb gingen, für jüngere Anlagen - und für kleine Anlagen mit höchstens 10 Kilowatt, die zum Beispiel in Privathäusern stehen.
Bei Bestandsanlagen zur Eigenversorgung, deren Betreiber im Vertrauen auf die bestehende Regelung beträchtliche Summen investiert hatten, könnte die Erhebung der vollen EEG-Umlage ohne Übergangsfrist in vielen Fällen die Rentabilität der Anlagen gefährden. Deshalb sieht das EEG 2017 die schrittweise Einführung der Umlage für Bestandsanlagen vor, sodass die Betreiber sich auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einstellen können.
In voller Höhe ist die Umlage zu zahlen, wenn die Kapazität der Anlage erweitert wird.
Auch die Photovoltaik kann profitieren
Laut den neuen Regelungen fallen nach einer Modernisierung bei Bestandsanlagen nur 20 Prozent der EEG-Umlage an. Bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibt es bei der vollständigen Befreiung von der Umlage. Daneben genehmigte die Kommission auch die Entlastung für Neuanlagen. Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden.
Bisher war der Eigenverbrauch aus kleinen Solaranlagen befreit und die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aus größeren Photovoltaikanlagen reduziert.
Ausnahme bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK)
Ausdrücklich nicht unter die Entscheidung fallen KWK-Anlagen, die nach August 2014 in Betrieb gingen. Die Kommission betonte, dass Rabatte bei der EEG-Umlage für solche Anlagen nur bis Ende 2017 genehmigt wurden. Deutschland habe zugesagt, bis dahin Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Nachlässe zu belegen. In der Frage stehe man im "ständigen, konstruktiven Kontakt mit den deutschen Behörden".
Die EEG-Umlage - EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz - finanziert den Ausbau Erneuerbarer Energien mit. Sie wird fast allen Stromkunden auf die Rechnung aufgeschlagen und liegt derzeit bei rund 6,9 Cent pro Kilowattstunde. Tausende Betriebe mit Kleinkraftwerken fürchteten schon zu Jahresbeginn 2018 erheblich höhere Stromkosten, falls die bisher gewährten Nachlässe auslaufen sollten.
Preisnachlass bei der EEG-Umlage für verschiedene Anlagen
Jetzt hat die EU-Kommission Klarheit geschaffen. Die Brüsseler Behörde genehmigte mehrere der seit 2014 vorgesehenen Rabatte: für Anlagen, die schon vor August 2014 in Betrieb gingen, für jüngere Anlagen - und für kleine Anlagen mit höchstens 10 Kilowatt, die zum Beispiel in Privathäusern stehen.
Bei Bestandsanlagen zur Eigenversorgung, deren Betreiber im Vertrauen auf die bestehende Regelung beträchtliche Summen investiert hatten, könnte die Erhebung der vollen EEG-Umlage ohne Übergangsfrist in vielen Fällen die Rentabilität der Anlagen gefährden. Deshalb sieht das EEG 2017 die schrittweise Einführung der Umlage für Bestandsanlagen vor, sodass die Betreiber sich auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen einstellen können.
In voller Höhe ist die Umlage zu zahlen, wenn die Kapazität der Anlage erweitert wird.
Auch die Photovoltaik kann profitieren
Laut den neuen Regelungen fallen nach einer Modernisierung bei Bestandsanlagen nur 20 Prozent der EEG-Umlage an. Bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibt es bei der vollständigen Befreiung von der Umlage. Daneben genehmigte die Kommission auch die Entlastung für Neuanlagen. Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden.
Bisher war der Eigenverbrauch aus kleinen Solaranlagen befreit und die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch aus größeren Photovoltaikanlagen reduziert.
Ausnahme bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK)
Ausdrücklich nicht unter die Entscheidung fallen KWK-Anlagen, die nach August 2014 in Betrieb gingen. Die Kommission betonte, dass Rabatte bei der EEG-Umlage für solche Anlagen nur bis Ende 2017 genehmigt wurden. Deutschland habe zugesagt, bis dahin Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Nachlässe zu belegen. In der Frage stehe man im "ständigen, konstruktiven Kontakt mit den deutschen Behörden".