Fonds / ETF

Reform: EU schiebt Privatanlegerschutz bei Fonds und Versicherung an

Privatanleger von Investmentfonds, Lebensversicherungen und Zertifikaten sollen künftig europaweit einheitliche Anlegerinformationen ausgehändigt bekommen. Die EU hat die Verordnung dazu bereits beschlossen. Nun sind Europas Aufsichtsbehörden am Zug: Sie beraten seit kurzem darüber, wie die Neuregelung konkret ausgestaltet wird. Es geht darum, wie Einschränkungen oder gar Verbote von fragwürdigen oder zu komplizierten Fonds und Versicherungen aussehen sollen. Übergangsregeln sorgen allerdings dafür, dass die neuen Regeln wohl erst mittelfristig ihre Wirkung entfalten können.


Seit 2012 gibt es sogenannte Beipackzettel für Investmentfonds. Im Fachjargon wird dieses Informationsblatt Key Information Document (KID) genannt. Die Anbieter müssen darin die wichtigsten Merkmale der Finanzprodukte, speziell Risiken und Kosten, kurz aber dennoch präzise und vollständig erklären.  


Anbieter haften für irreführende Beipackzettel


Eine neue Anlegerinformations-Verordnung oder PRIIP-Verordnung (PRIIP steht für Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) erweitert das bisherige Regelwerk. Ziel der Neufassung ist es, den Kleinanlegerschutz durch höhere Transparenz zu verbessern. Die Kleinanleger sollen die Risiken der Angebote damit besser nachvollziehen können und sie sollen die Kosten von Fonds und Versicherungsprodukten einfach und direkt vergleichen können.  Der neue Beipackzettel soll deshalb nicht mehr zwei sondern drei Seiten lang sein.

Neu ist außerdem das diese Beipackzettel für alle Investmentfonds und Versicherungen Pflicht werden. Ausgenommen sind künftig lediglich staatlich geförderte Riester-, Rürup- und Betriebsrenten.  Für die Anbieter werden die Regeln rund um die Erstellung des Geldanlage-Beipackzettels zugleich strenger. Denn ein KID darf nicht irreführend sein. Wenn Anleger beweisen können, dass aufgrund der Anlegerinformationen Unklarheiten entstanden sind, die letztlich zu Verlusten führten, haftet der Anbieter nach dem  jeweiligen nationalen Recht.


Mehr Kompetenzen für Aufsichtsbehörden

Die neue PRIIP-Verordnung erweitert die Kompetenzen der EU-Aufsichtsbehörden der betroffenen Sparten. Das sind die EIOPA (Aufsicht der Versicherungswirtschaft), ESMA (Wertpapieraufsicht) und die EBA (Bankenaufsicht) beziehungsweise ihre Ableger in den EU-Staaten. Sie sollen den Handel mit und die Werbung zu einzelnen Produkten einschränken oder zeitweise komplett verbieten, wenn diese als zu komplex oder zu riskant für Privatanleger eingestuft werden. Dazu sind unter anderem Warnhinweise angedacht. Die drei EU-Aufsichtsgremien haben einen gemeinsamen Ausschuss gebildet. Seit Ende November existiert hierzu ein Beratungspapier, mit dem die drei Behörden bis zum 17. Februar 2015 Feedback aus der Branche und von natinalen Verbänden und Behörden sammeln. Es geht darum abzustimmen, wie konkret die Handlungsspielräume der Aufsichtsbehörden aussehen sollen, wer wann wie zuständig ist und wie Warnungen in den Beipackzetteln realisiert werden können. Beratungsergebnisse sollen im Herbst 2015 veröffentlicht werden. Für die Zwischenzeit ist der EU-Kommission zufolge eine Testphase geplant.


Lange Übergangsfrist für Investmentfonds

Dennoch bleibt den Initiatoren von kapitalgebundenen Lebensversicherungen und vergleichbaren Geldanlagen noch einige Zeit. Ihnen sollen nach Inkrafttreten der PRIIP-Verordnung noch zwei Jahre bleiben, um die Reform für sich umzusetzen. Für Investmentfonds sieht die Verordnung sogar fünf Jahre als Übergangsfrist vor. Der Grund: Es gibt ja bereits die kürzeren zweiseitigen Beipackzettel. Das bedeutet, die ersten Fonds mit neuen dreiseitigen Beipackzetteln kommen frühestens 2017 auf den  Markt.
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