Anleihen / AIF

Reform: Publikums-AIF dürfen künftig Kredite vergeben

Eine Reform macht das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) um eine Anlageklasse reicher: Sogenannte Kreditfonds dürfen ihr Kapital ab sofort weiterverleihen – unter bestimmten Bedingungen. Politiker der Opposition und Fachjuristen sind skeptisch.

Spektakuläre Insolvenzen wie die von Prokon und Geldanlageskandale wie die von Solar Millennium, Infinus und Wölbern Invest haben Privatanleger viele Millionen Euro gekostet und die Politik auf den Plan gerufen. Eine Neuerung, die den Anlegerschutz bei Direktinvestments verbessern soll, ist das KAGB aus 2013. Darin ist unter anderem geregelt, wie geschlossene Fonds für Privatanleger (im Fachjargon Publikums-AIF) funktionieren. Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag nun eine Reform eine Änderung im Investmentrecht beschlossen, die es in sich hat: Publikums-AIF dürfen ab sofort bis zu 30 Prozent  ihres zur Verfügung stehenden Kapitals an Beteiligungsunternehmen weiterreichen. Dass Publikums-AIF diese neue Freiheit gewährt wird gilt allgemein als Überraschung. Für Genossenschaften gilt diese neue  Freiheit nicht. Sie würden „ausdrücklich aus dem KAGB herausgenommen“, erklärte die CDU-Bundestagsfraktion.
Kredite, die zu Interessenkonflikten führen könnten, oder Darlehen an Verbraucher sind mit der KAGB-Reform ausdrücklich nicht erlaubt. Die Kreditvergabequote für so genannte Spezial-AIF, die allein institutionellen Investoren offen sind, liegt mit der Neuregelung bei bis zu 50 Prozent des Gesamtkapitals. Das Gesetz geht in diesem Punkt deutlich weiter, als der ursprüngliche Entwurf. Dieser hatte auch hier 30 Prozent vorgesehen.  Die Darlehen dürfen nicht über den Anschaffungskosten der Beteiligungsgesellschaften liegen. Das neu festgesetzte Verhältnis liegt bei zwei Drittel zu einem Drittel.

Wie viele andere Neuregelungen im Investmentrecht geht auch diese Reform auf EU-Recht zurück, das  in Deutschland umgesetzt wird. Dabei geht es um die EU-Richtlinie für „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)“. 

Kritiker fürchten Nachteile für Anleger - droht fatale Intransparenz?

Die Bundestagsfraktion der Grünen erklärte, sie sei „nicht überzeugt“, dass Kreditfonds für Privatanleger geeignet sind. Mit der Kritik steht die Opposition nicht allein. Bereits im Vorfeld des Beschlusses war die Reform kritisiert worden. Das berichtet beispielsweise der Fachinformationsdienst Fonds professionell online. Kreditfonds könnten Darlehen nutzen um finanzielle Schieflagen bei ihren Beteiligungsgesellschaften zu vertuschen, erklärte der Münchner Jurist Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht dem Bericht zufolge. Notleidende Beteiligungsgesellschaften könnten so „künstlich am Leben gehalten werden“, wird Mattil zitiert. Problematisch sei auch, dass die Fonds für den Kredit „anders als Banken keinerlei Sicherheiten verlangen“ müsse.

Branchenverband bsi sieht mehr Spielraum für Fonds

Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (bsi) hingegen begrüßt die Reform und betont, dass er sich schon im Vorfeld für die Neuerungen eingesetzt habe. Der Verband sieht damit für die Initiatoren von AIFs „mehr Spielräume, um im internationalen Wettbewerb um alternative  Investments bestehen zu können.“ Darlehen seien in diesem Zusammenhang „ein wichtiges Finanzierungsinstrument“, um bei „kurzfristigen Investitionschancen schnell reagieren zu können“, so bsi-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.
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