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Reguläres Insolvenzverfahren der S.A.G. Solarstrom AG läuft
Das Regelinsolvenzverfahren der S.A.G Solarstrom ist offiziell eröffnet. Das Amtsgericht Freiburg berief Dr. Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg aus Köln zum Insolvenzverwalter. Bisher war der Jurist vorläufiger Sachwalter.
Die S.A.G. Solarstrom AG hatte ursprünglich eine Insolvenz in Eigenregie angestrebt, das vorläufige Verfahren dann aber auf ein Regelverfahren umgestellt. Wichtigste Unterschiede dieser Verfahren: Bei einer Planinsolvenz in Eigenregie bleibt die Unternehmensführung bei den Entscheidungen zur Sanierung am Ruder. Sie erarbeitet gemeinsam mit dem Sachwalter einen Insolvenzplan, dem das Gericht zustimmen muss, damit er im Rahmen der Insolvenz umgesetzt wird. Bei einer Regelinsolvenz ist der Insolvenzverwalter in der Hauptverantwortung. Sachwalter und Insolvenzverwalter unterscheiden sich nur darin, wie viel Verantwortung sie in dem Prozess tragen. Ein Sachwalter ist mehr als Berater und Begleiter der Unternehmensführung eingesetzt.
Mit der Nominierung des bisherigen vorläufigen Sachwalters zum Insolvenzverwalter sei für das Regelverfahren Kontinuität gewährleistet. Der operative Geschäftsbetrieb laufe im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit Ausnahme des Neugeschäfts im Anlagenbau weiter. Der jüngste Verkauf eines großen Solarparks in Deutschland (mehr lesen Sie hier) stimme zuversichtlich, dass S.A.G. Solarstrom die Restrukturierung erfolgreich abschließen könne, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Kuhlmann (Lesen Sie auch dieses ECOreporter.de-Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden).
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702 100
Die S.A.G. Solarstrom AG hatte ursprünglich eine Insolvenz in Eigenregie angestrebt, das vorläufige Verfahren dann aber auf ein Regelverfahren umgestellt. Wichtigste Unterschiede dieser Verfahren: Bei einer Planinsolvenz in Eigenregie bleibt die Unternehmensführung bei den Entscheidungen zur Sanierung am Ruder. Sie erarbeitet gemeinsam mit dem Sachwalter einen Insolvenzplan, dem das Gericht zustimmen muss, damit er im Rahmen der Insolvenz umgesetzt wird. Bei einer Regelinsolvenz ist der Insolvenzverwalter in der Hauptverantwortung. Sachwalter und Insolvenzverwalter unterscheiden sich nur darin, wie viel Verantwortung sie in dem Prozess tragen. Ein Sachwalter ist mehr als Berater und Begleiter der Unternehmensführung eingesetzt.
Mit der Nominierung des bisherigen vorläufigen Sachwalters zum Insolvenzverwalter sei für das Regelverfahren Kontinuität gewährleistet. Der operative Geschäftsbetrieb laufe im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit Ausnahme des Neugeschäfts im Anlagenbau weiter. Der jüngste Verkauf eines großen Solarparks in Deutschland (mehr lesen Sie hier) stimme zuversichtlich, dass S.A.G. Solarstrom die Restrukturierung erfolgreich abschließen könne, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Kuhlmann (Lesen Sie auch dieses ECOreporter.de-Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden).
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702 100