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Rettungsversuch von Centrosolar vorläufig ausgebremst

Die Centrosolar Group AG aus München kann noch nicht den Kopf aus der Schlinge ziehen. Wie das Unternehmen bekannt gab, ist die für den 2. Mai 2013 geplante Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig. Es hätten sich nur Gläubiger angemeldet, die für 28 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen (ISIN: DE000A1E85T1) stehen. Die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anwesenheit von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen sei damit nicht zu erreichen. In dieser Gläubigerversammlung sollte ein Beschluss über den Umtausch der Schuldverschreibung 2011/2016 in ein Recht zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gefasst werden. Dies ist ein wesentlicher Baustein des Sanierungskonzepts von Centrosolar.

Nun will Centrosolar für den 21. Mai 2013 erneut einer Gläubigerversammlung einladen. Bei diesem abermaligen Versuch ist für die Beschlussfähigkeit eine Anwesenheit von nur mehr 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich. Nach eigener Darstellung empfiehlt die Gesellschaft ihren Anleihegläubigern „dringend“, sich an der Abstimmung zu beteiligen, um die Sanierungsmaßnahmen wie geplant umsetzen zu können. Die erforderlichen Anmelde- und Vollmachtsformulare würden ab dem 3. Mai 2013 neben umfangreichen zusätzlichen Informationen auf der Webseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Für Anleihegläubiger, die am 2. Mai 2013 erscheinen, soll nach Feststellung der mangelnden Beschlussfähigkeit und der formellen Beendigung der ersten Gläubigerversammlung eine freiwillige Informationsveranstaltung stattfinden. Der Vorstand werde die geplanten Sanierungsmaßnahmen erläutern und Fragen dazu beantworten, hieß es.
Am 22. Mai 2013 soll dann die außerordentliche Hauptversammlung soll der Centrosolar Group AG stattfinden. Das Unternehmen schlägt den Aktionären vor, das Grundkapital im Verhältnis von 25:1 auf 814.057 Aktien im Wege herzusetzen. Danach ist eine Sachkapitalerhöhung durch Einlage der Anleihe 2011/2016 mit einem Gesamtnennbetrag von 50 Millionen Euro unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen. Doch dazu ist ein Beschluss der Gläubigerversammlung erforderlich, die Anleihe in Stammaktien der Gesellschaft im Verhältnis 1:110 umzutauschen. Dies würde bedeuten, dass die Anleihegläubiger für eine Anleihe mit einem Nennwert von 1.000 Euro bei Ausübung ihres Erwerbsrechts jeweils 110 neue Aktien der Gesellschaft erhalten. Sofern Anleihegläubiger ihr Erwerbsrecht nicht ausüben, soll ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle die nicht bezogenen Aktien börslich oder außerbörslich verkaufen und den Netto-Verkaufserlös den entsprechenden Anleihegläubigern als Barausgleich auszahlen.
Außerdem sieht der Plan von Centrosolar vor, ein Nachrangdarlehen mit einem Nominalwert von 9,5 Millionen Euro als Sacheinlage in die Gesellschaft fließt. Zu diesem Zweck soll der Darlehensgläubiger zur Zeichnung von 760.000 neuen Aktien aus einer weiteren Sachkapitalerhöhung gegen Einlage des Nachrangdarlehens unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zugelassen werden.
Abschließend ist eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre gegen Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen Stammaktien vorgesehen. Dabei soll den Aktionären ein Mehrbezugsrecht gewährt werden.

Centrosolar Group AG: ISIN DE0005148506
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