S.A.G. Solarstrom AG: Antrag auf Fortsetzung der Einbeziehung der Anleihe 2011 / 2017 in den Börsenhandel

Die Solar-Anleihe der S.A.G. Solarstrom AG soll weiter an der Börse gehandelt werden. Wir veröffentlichen die Mitteilung des insolventen Solarunternehmens dazu im Wortlaut.

Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung der Unternehmen. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.

Freiburg, den 06.07.2017 - Die S.A.G. Solarstrom AG i.I. wird auf Anregung des Gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger den Antrag des Spezialisten auf Einbeziehung der 7,5 %-Anleihe (WKN: WKN A1K0K5 / ISIN: DE000A1K0K53) in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, Quotation Board, über die Endfälligkeit am 10.07.2017 hinaus bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens unterstützen. Der zuständige Spezialist der Anleihe wird den erforderlichen Antrag zur weiteren Einbeziehung in den Freiverkehr bei der Deutschen Börse Frankfurt stellen. Die S.A.G. Solarstrom AG i.I. geht davon aus, dass die Voraussetzungen für eine Handelbarkeit der Anleihe über das Ende der Laufzeit hinaus bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens vorliegen. Mit einer Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz vor dem 10.07.2017 gerechnet.

Die Verlängerung der Handelbarkeit wird zur Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger sowohl vom Gemeinsamen Vertreter der Anleihe als auch von der Gesellschaft unterstützt und befürwortet.

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