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S.A.G. Solarstrom verlängert Anleihe-Zeichnungsfrist erneut
Die jüngste Unternehmensanleihe der S.A.G. Solarstrom AG (WKN A1K0K5 / ISIN DE000A1K0K53) war offenbar bislang kein großer Vertriebserfolg. Das Unternehmen mit Sitz in Freiburg hat die Zeichnungsfrist der Anleihe nun zum zweiten Mal verlängert. Erst Anfang Juli hatte die S.A.G. Solarstrom AG das Ende der Zeichnungsfrist vom 7. auf den 29. Juli verschoben (ECOreporter.de berichtete).
Mit einem weiteren Prospektnachtrag können Anleger das mit 7,5 Prozent fest verzinste Beteiligungsangebot nun auf unbestimmte Zeit zeichnen, hieß es nun.
Über die Anleihe will S.AG. bis zu 25 Millionen Euro einwerben, um ihr Wachstum bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in Europa beschleunigen, die Projektfinanzierungskosten zu reduzieren und das eigene Kraftwerkportfolio weiter ausbauen, hieß es.
Privatanleger können die Anleihe über ihre Hausbank oder ihren Online-Broker über die Börse Frankfurt erwerben.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100
Mit einem weiteren Prospektnachtrag können Anleger das mit 7,5 Prozent fest verzinste Beteiligungsangebot nun auf unbestimmte Zeit zeichnen, hieß es nun.
Über die Anleihe will S.AG. bis zu 25 Millionen Euro einwerben, um ihr Wachstum bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in Europa beschleunigen, die Projektfinanzierungskosten zu reduzieren und das eigene Kraftwerkportfolio weiter ausbauen, hieß es.
Privatanleger können die Anleihe über ihre Hausbank oder ihren Online-Broker über die Börse Frankfurt erwerben.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100