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Schwaches Wachstum der deutschen Photovoltaik
In den ersten acht Monaten des laufenden Jahres sind in Deutschland neue Photovoltaikanlagen mit insgesamt rund 1.500 Megawatt (MW) Gesamtkapazität in Betrieb gegangen. Dazu trug der August rund 140 MW bei. Das geht aus Angaben der Bundesnetzagentur hervor. Zum 31. August 2014 verfügte Deutschland somit über rund 38.000 MW Leistungskapazität aus Photovoltaikanlagen.
Weiter teilte die Bundesnetzagentur mit, dass in den zwölf Monaten von September 2013 bis August 2014 nur neue Photovoltaikanlagen mit insgesamt 2.397 MW errichtet wurden. Damit wurde der im EEG angestrebte Zubaukorridor leicht unterschritten. Dieser sieht auf Jahressicht einen Zubau von 2.400 bis 2.600 MW vor. Aufgrund dieses geringen Wachstums wird für den Zeitraum Oktober bis Dezember die fortlaufende Senkung der Einspeisetarife (Degression) verringert. Statt der üblichen 0,5 Prozent sinkt die Einspeisevergütung für Solaranlagen, die neu ans Netz kommen, in diesem Zeitraum monatlich nur um 0,25 Prozent.
Für Dachanlagen bis 0,5 MW Leistung, die im Oktober ans Netz kommen, beträgt damit die feste Einspeisevergütung 20 Jahre lang 11,01 bis 12,65 Cent je Kilowattstunde (kWh), je nach Größe der Anlage. Solarstrom aus neuen Anlagen dieser Größe, die nicht auf einem Dach angebracht sind, liegt sie bei 8,76 Cent/kWh. Für alle Photovoltaik-Anlagen über 500 Kilowatt Leistung gilt seit August 2014 die Pflicht zur Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms. Kann der Solarstrom aus einer neuen Anlage am Markt nur zu Preisen unterhalb des EEG-Tarifs verkauft werden, gleicht eine Marktprämie die Differenz aus. Hierfür gibt die Bundesnetzagentur nach Vorgaben im EEG Erlösobergrenzen bekannt. Diese reichen im Oktober von 9,16 bis 13,05 Cent/kWh, je nach Größe und Art der Anlage. Und sie sinken bis Dezember auf 9,12 bis 12,99 Cent/kWh ab. Solarstrom aus Anlagen auf freier Fläche und mit einer Kapazität über zehn MW Leistung muss ohne Preisausgleich am Markt verkauft werden.
Weiter teilte die Bundesnetzagentur mit, dass in den zwölf Monaten von September 2013 bis August 2014 nur neue Photovoltaikanlagen mit insgesamt 2.397 MW errichtet wurden. Damit wurde der im EEG angestrebte Zubaukorridor leicht unterschritten. Dieser sieht auf Jahressicht einen Zubau von 2.400 bis 2.600 MW vor. Aufgrund dieses geringen Wachstums wird für den Zeitraum Oktober bis Dezember die fortlaufende Senkung der Einspeisetarife (Degression) verringert. Statt der üblichen 0,5 Prozent sinkt die Einspeisevergütung für Solaranlagen, die neu ans Netz kommen, in diesem Zeitraum monatlich nur um 0,25 Prozent.
Für Dachanlagen bis 0,5 MW Leistung, die im Oktober ans Netz kommen, beträgt damit die feste Einspeisevergütung 20 Jahre lang 11,01 bis 12,65 Cent je Kilowattstunde (kWh), je nach Größe der Anlage. Solarstrom aus neuen Anlagen dieser Größe, die nicht auf einem Dach angebracht sind, liegt sie bei 8,76 Cent/kWh. Für alle Photovoltaik-Anlagen über 500 Kilowatt Leistung gilt seit August 2014 die Pflicht zur Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms. Kann der Solarstrom aus einer neuen Anlage am Markt nur zu Preisen unterhalb des EEG-Tarifs verkauft werden, gleicht eine Marktprämie die Differenz aus. Hierfür gibt die Bundesnetzagentur nach Vorgaben im EEG Erlösobergrenzen bekannt. Diese reichen im Oktober von 9,16 bis 13,05 Cent/kWh, je nach Größe und Art der Anlage. Und sie sinken bis Dezember auf 9,12 bis 12,99 Cent/kWh ab. Solarstrom aus Anlagen auf freier Fläche und mit einer Kapazität über zehn MW Leistung muss ohne Preisausgleich am Markt verkauft werden.