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Schweizerischer Sanitärsystemhersteller ist von EU-Kartellverfahren nicht betroffen
Von einem Kartellverfahren der EU-Kommission ist der schweizerische Hersteller von Sanitärsystemen Geberit nicht betroffen. Das Verfahren wurde ohne Verhängung einer Busse eingestellt, teilte das Unternehmen mit.
Die EU-Kommission hat in einem seit 2004 laufenden Kartellverfahren gegen zahlreiche Hersteller der Sanitär-Industrie wegen Beteiligung an verbotenen Preisabsprachen und dem Austausch von sensitiven Daten Geldbußen in Höhe von insgesamt 622 Millionen Euro verhängt.
Geberit AG: ISIN: CH0008038223 / WKN: 803822
Die EU-Kommission hat in einem seit 2004 laufenden Kartellverfahren gegen zahlreiche Hersteller der Sanitär-Industrie wegen Beteiligung an verbotenen Preisabsprachen und dem Austausch von sensitiven Daten Geldbußen in Höhe von insgesamt 622 Millionen Euro verhängt.
Geberit AG: ISIN: CH0008038223 / WKN: 803822