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Seehofer als Don Quixote im Kampf gegen neue Windräder in Bayern
Die bayrische CSU beharrt auf ihren Plänen, eigene Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Siedlungen festzulegen. Gegner des Gesetzentwurfes der Landerregierung von Bayern befürchten, dass die so genannte „10H-Regelung“ den Ausbau der Windkraft in dem nach Fläche größtem Bundesland zum Erliegen bringt. Die Bundesländer können nach der vom Bundestag vor kurzem beschlossenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eigenständige Abstandsregelungen für neue Windkraftprojekte festlegen. Davon will Bayern Gebrauch machen und strebt dabei Abstände von der zehnfachen Höhe eines Windrades an, also bis zu 2.000 Meter. Zum Vergleich: der Abstand bayrischer Atommeiler zu Siedlungen beträgt häufig nur wenige Hundert Meter. Das geht aus einem kürzlich bekannt gewordenen Briefwechsel des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn mit dem Energie-Ministerium in München hervor.
Tritt die „10H-Regelung“ in Kraft, könnten dann zwar kleinere Anlagen näher an Siedlungen gebaut werden. Darauf weist die ABO Wind AG aus Wiesbaden hin, ein börsennotierter Entwickler von Grünstromprojekten, der auch in Bayern Windkraftprojekte umsetzen will. Das Unternehmen hat auch Direktbeteiligungsangebote auf den Markt gebracht. Hier (Link entfernt) gelangen Sie zu einem Kurzportrait der ABO Wind AG. Das Unternehmen führt an, dass kleine Windräder deutlich ineffizienter seien und für den gleichen Stromertrag ein Vielfaches an Anlagen aufgestellt werden müsste. Ausnahmen der neuen Regelung sollen an Standorten möglich sein, an denen alle beteiligten Kommunen mit geringeren Abständen einverstanden sind. „Da in vielen Fällen die Zustimmung von bis zu vier Kommunen nötig ist, werden sich viele Projekte verzögern oder ganz scheitern, stellt ABO Wind dazu fest.
Bayern liegt bei der Nutzung von Windkraft für die Energieproduktion gegenüber anderen Bundesländern zurück, weist aber seit 2011 deutliche Zuwachsraten auf. Offiziell hält die bayerische Staatsregierung auch weiterhin an ihrem Ziel fest, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung bis zum Jahr 2021 gegenüber 2011 um das Zehnfache zu steigern. Dies lasse sich aber mit den neuen Abstandsregelungen nicht annähernd erreichen. Laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung stehen aktuell 19 Prozent der bayerischen Landesfläche potenziell für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung. Bei einem Abstand von zwei Kilometern zu Siedlungen wären es dagegen nur noch 1,7 Prozent. Das tatsächliche Flächenpotenzial ist aufgrund zahlreicher noch nicht berücksichtigter Restriktionen deutlich geringer. „Der Windkraftausbau in Bayern käme damit zum Stillstand“, schlussfolgert nicht nur ABO Wind.
„Es gibt mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine klare gesetzliche Regelung, die zu nachvollziehbaren Abständen zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung führt. Dass der Gesetzgeber neben dieser bundesgesetzlichen Regelung nun landesspezifische Fernhalteabstände ermöglicht, wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf und kann zu vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Damit wird kein Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende geleistet. Im Gegenteil: Hier wird die Energiewende massiv ausgebremst, weil die preiswerteste Erneuerbare Energie in ihren Potentialen deutlich eingeschränkt wird“, kritisierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie.
Der bayrische Städtetag hat sich bereits ablehnend zu der geplanten „10H-Regelung“ geäußert, ebenso der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Landkreistag, der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU), die Industrie und Handelskammer (IHK), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und auch Umweltschützer wie der Bund Naturschutz in Bayern. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags hat die CSU jetzt dennoch Forderungen der Opposition zurück gewiesen, die Beratung des Gesetzesentwurf zur „10H-Regelung“ bis zum Herbst auszusetzen. Offenbar will Ministerpräsident Horst Seehofer sie unbedingt durchdrücken.
Tritt die „10H-Regelung“ in Kraft, könnten dann zwar kleinere Anlagen näher an Siedlungen gebaut werden. Darauf weist die ABO Wind AG aus Wiesbaden hin, ein börsennotierter Entwickler von Grünstromprojekten, der auch in Bayern Windkraftprojekte umsetzen will. Das Unternehmen hat auch Direktbeteiligungsangebote auf den Markt gebracht. Hier (Link entfernt) gelangen Sie zu einem Kurzportrait der ABO Wind AG. Das Unternehmen führt an, dass kleine Windräder deutlich ineffizienter seien und für den gleichen Stromertrag ein Vielfaches an Anlagen aufgestellt werden müsste. Ausnahmen der neuen Regelung sollen an Standorten möglich sein, an denen alle beteiligten Kommunen mit geringeren Abständen einverstanden sind. „Da in vielen Fällen die Zustimmung von bis zu vier Kommunen nötig ist, werden sich viele Projekte verzögern oder ganz scheitern, stellt ABO Wind dazu fest.
Bayern liegt bei der Nutzung von Windkraft für die Energieproduktion gegenüber anderen Bundesländern zurück, weist aber seit 2011 deutliche Zuwachsraten auf. Offiziell hält die bayerische Staatsregierung auch weiterhin an ihrem Ziel fest, den Anteil der Windenergie an der Stromversorgung bis zum Jahr 2021 gegenüber 2011 um das Zehnfache zu steigern. Dies lasse sich aber mit den neuen Abstandsregelungen nicht annähernd erreichen. Laut Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung stehen aktuell 19 Prozent der bayerischen Landesfläche potenziell für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung. Bei einem Abstand von zwei Kilometern zu Siedlungen wären es dagegen nur noch 1,7 Prozent. Das tatsächliche Flächenpotenzial ist aufgrund zahlreicher noch nicht berücksichtigter Restriktionen deutlich geringer. „Der Windkraftausbau in Bayern käme damit zum Stillstand“, schlussfolgert nicht nur ABO Wind.
„Es gibt mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine klare gesetzliche Regelung, die zu nachvollziehbaren Abständen zwischen Windenergieanlagen und der Wohnbebauung führt. Dass der Gesetzgeber neben dieser bundesgesetzlichen Regelung nun landesspezifische Fernhalteabstände ermöglicht, wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf und kann zu vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Damit wird kein Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende geleistet. Im Gegenteil: Hier wird die Energiewende massiv ausgebremst, weil die preiswerteste Erneuerbare Energie in ihren Potentialen deutlich eingeschränkt wird“, kritisierte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie.
Der bayrische Städtetag hat sich bereits ablehnend zu der geplanten „10H-Regelung“ geäußert, ebenso der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Landkreistag, der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU), die Industrie und Handelskammer (IHK), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und auch Umweltschützer wie der Bund Naturschutz in Bayern. Im Wirtschaftsausschuss des Landtags hat die CSU jetzt dennoch Forderungen der Opposition zurück gewiesen, die Beratung des Gesetzesentwurf zur „10H-Regelung“ bis zum Herbst auszusetzen. Offenbar will Ministerpräsident Horst Seehofer sie unbedingt durchdrücken.