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SeniVita vertröstet Anleger erneut bei Zinsnachzahlung
Ende August hatte es geheißen, die SeniVita Sozial gGmbH werde noch im laufenden Jahr 2018 die ausstehende Vergütung auf die Genussrechte und Genussscheine ganz oder teilweise nachzahlen. Daraus wird jetzt allerdings doch nichts. Anleger sind verunsichert.
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Es fallen Abschreibungen über insgesamt 23 Millionen Euro an, wodurch für die SeniVita Sozial gGmbH (SVS) ein ordentlicher Jahresverlust entstehe. Dieser überschreitet die Kapitalrücklagen der SVS. Bemessungsgrundlage ist das Geschäftsjahr 2017.
So müssen die avisierten Nachzahlungen bei den börsengelisteten Genussscheinen für 2017 erneut ausgesetzt werden. Die Verlustteilnahme werde nach aktuellem Dafürhalten im Geschäftsjahr 2018 wieder ausgeglichen, heißt es bei der SeniVita Sozial gGmbH.
Genussscheine notieren unter 60 und 80 Prozent
Die SeniVita Genussscheine A1X FUZ (2014 / unbegr.) notieren aktuell bei rund 58 Prozent, die Wandelschuldverschreibungen der SeniVita Social Estate A13 SHL (2015 / 20) bei 78 Prozent.