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Singulus Technologies AG: Erwerbspreis für die neuen Aktien
Singulus Technologies AG hat den Preis für die neuen Aktien des Solarausrüsters mitgeteilt. Wir veröffentlichen die Meldung des Unternehmens dazu im Wortlaut.
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Bekanntmachung über den festgelegten Erwerbspreis für die nicht im Rahmen des Erwerbsangebots bezogenen neuen Aktien (WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5) und neuen Schuldverschreibungen sowie die durchschnittliche jährliche Rendite der neuen Schuldverschreibungen (WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5), die zum festgelegten Erwerbspreis erworben wurden.
Kahl am Main – Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt entsprechend der Ankündigung im Wertpapierprospekt vom 27. Juni 2016 den festgelegten Erwerbspreis für die nicht im Rahmen des Erwerbsangebots bezogenen neuen Aktien (WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5) und neuen Schuldverschreibungen (WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5) sowie die durchschnittliche jährliche Rendite der neuen Schuldverschreibungen auf Basis dieses festgelegten Erwerbspreises bekannt.
Die nicht im Rahmen des Erwerbsangebots bezogenen neuen Aktien (Verwertungsaktien) und neuen Schuldverschreibungen (Verwertungsschuldverschreibungen) wurden den ehemaligen Anleihegläubigern, Bezugsberechtigten Aktionären und Individualzeichnern öffentlich angeboten. Die beauftragte Bank wird die Neuen Aktien und Neuen Schuldverschreibungen aufgrund der abgegebenen Angebote verwerten. Der festgelegte Erwerbspreis je Verwertungsaktie wurde auf EUR 3,25 festgelegt. Der festgelegte Erwerbspreis je Verwertungsschuldverschreibung beträgt 71,25 % des Nominalwerts.
Für den Fall, dass die Verwertungsschuldverschreibungen während ihrer Laufzeit weder veräußert, gekündigt noch vorzeitig zurückgezahlt werden, entspricht die durchschnittliche jährliche Rendite für den Zeitraum vom Begebungstag der Neuen Schuldverschreibungen (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstermin (ausschließlich)15,19 % für alle Anleihegläubiger, die die neuen Schuldverschreibungen am Begebungstag infolge Zuteilung von Verwertungsschuldverschreibungen erhalten und diese zum festgelegten Erwerbspreis erworben haben.
Die Lieferung der neuen Aktien mit der WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 erfolgt am 21. Juli 2016. Die Begebung und Lieferung der neuen Schuldverschreibungen mit der WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5 erfolgt am 22. Juli 2016.
Die Notierungsaufnahme der neuen Aktien mit der WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 ist für den 21. Juli 2016 geplant. Die Notierungsaufnahme der neuen Schuldverschreibungen mit der WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5 ist für den 22. Juli 2016 geplant.
Grundlage für das Erwerbsangebot für die neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen ist der am 27. Juni 2016 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüfte und gebilligte Wertpapierprospekt. Der Wertpapierprospekt wurde am 27. Juni 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.singulus.de/de/investor-relations.html veröffentlicht. Etwaige künftige Nachträge zum Wertpapierprospekt werden ebenfalls dort veröffentlicht. Der Wertpapierprospekt und etwaige künftige Nachträge zum Wertpapierprospekt sind außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft, der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, Investor Relations, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main Deutschland, Telefax-Nummer: +(49)-(0)6188 - 440, in gedruckter Form kostenlos erhältlich.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main,
Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
Neue Schuldverschreibungen: WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5
Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924
E-Mail: [email protected]
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Bekanntmachung über den festgelegten Erwerbspreis für die nicht im Rahmen des Erwerbsangebots bezogenen neuen Aktien (WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5) und neuen Schuldverschreibungen sowie die durchschnittliche jährliche Rendite der neuen Schuldverschreibungen (WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5), die zum festgelegten Erwerbspreis erworben wurden.
Kahl am Main – Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (SINGULUS TECHNOLOGIES) gibt entsprechend der Ankündigung im Wertpapierprospekt vom 27. Juni 2016 den festgelegten Erwerbspreis für die nicht im Rahmen des Erwerbsangebots bezogenen neuen Aktien (WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5) und neuen Schuldverschreibungen (WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5) sowie die durchschnittliche jährliche Rendite der neuen Schuldverschreibungen auf Basis dieses festgelegten Erwerbspreises bekannt.
Die nicht im Rahmen des Erwerbsangebots bezogenen neuen Aktien (Verwertungsaktien) und neuen Schuldverschreibungen (Verwertungsschuldverschreibungen) wurden den ehemaligen Anleihegläubigern, Bezugsberechtigten Aktionären und Individualzeichnern öffentlich angeboten. Die beauftragte Bank wird die Neuen Aktien und Neuen Schuldverschreibungen aufgrund der abgegebenen Angebote verwerten. Der festgelegte Erwerbspreis je Verwertungsaktie wurde auf EUR 3,25 festgelegt. Der festgelegte Erwerbspreis je Verwertungsschuldverschreibung beträgt 71,25 % des Nominalwerts.
Für den Fall, dass die Verwertungsschuldverschreibungen während ihrer Laufzeit weder veräußert, gekündigt noch vorzeitig zurückgezahlt werden, entspricht die durchschnittliche jährliche Rendite für den Zeitraum vom Begebungstag der Neuen Schuldverschreibungen (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstermin (ausschließlich)15,19 % für alle Anleihegläubiger, die die neuen Schuldverschreibungen am Begebungstag infolge Zuteilung von Verwertungsschuldverschreibungen erhalten und diese zum festgelegten Erwerbspreis erworben haben.
Die Lieferung der neuen Aktien mit der WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 erfolgt am 21. Juli 2016. Die Begebung und Lieferung der neuen Schuldverschreibungen mit der WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5 erfolgt am 22. Juli 2016.
Die Notierungsaufnahme der neuen Aktien mit der WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5 ist für den 21. Juli 2016 geplant. Die Notierungsaufnahme der neuen Schuldverschreibungen mit der WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5 ist für den 22. Juli 2016 geplant.
Grundlage für das Erwerbsangebot für die neuen Aktien und neuen Schuldverschreibungen ist der am 27. Juni 2016 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüfte und gebilligte Wertpapierprospekt. Der Wertpapierprospekt wurde am 27. Juni 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.singulus.de/de/investor-relations.html veröffentlicht. Etwaige künftige Nachträge zum Wertpapierprospekt werden ebenfalls dort veröffentlicht. Der Wertpapierprospekt und etwaige künftige Nachträge zum Wertpapierprospekt sind außerdem während der üblichen Geschäftszeiten bei der Gesellschaft, der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, Investor Relations, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main Deutschland, Telefax-Nummer: +(49)-(0)6188 - 440, in gedruckter Form kostenlos erhältlich.
SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main,
Neue Aktien: WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5
Neue Schuldverschreibungen: WKN A2AA5H / ISIN DE000A2AA5H5
Kontakt:
Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279
Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 1709202924
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