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Singulus Technologies: Kapitalherabsetzung
Singulus Technologies setzt nun die Herabsetzung des Grundkapitals um. Das gab der Solarausrüster bekannt. Wir veröffentlichen seine Mitteilung dazu im Wortlaut.
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (ISIN DE 0007238909/ WKN 723 890) sollen am 3. Juni 2016 nach Börsenschluss umgebucht werden
Mit Wirkung zum 6. Juni 2016 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien im Verhältnis 160 : 1
Kahl am Main – Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (SINGULUS TECHNOLOGIES) vom 16. Februar 2016 über die Herabsetzung des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES im Wege der vereinfachten Einziehung von 74 Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und dem Ausgleich von Wertminderungen wurde am 25. Mai 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.
Die SINGULUS TECHNOLOGIES führt nun die Herabsetzung des Grundkapitals durch die erfolgte Einziehung von 74 unentgeltlich von einem Aktionär der Gesellschaft angedienten Aktien nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG und die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach § 229 AktG durch. Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Einziehung der Aktien noch EUR 48.930.240,00 betrug, wurde durch Eintragung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 um EUR 48.624.426,00 auf EUR 305.814,00 herabgesetzt.
Mit Wirkung zum 6. Juni 2016 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES im Verhältnis 160 : 1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 3. Juni 2016.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES nach dem Stand 3. Juni 2016 abends nach Börsenschluss (19:00) umbuchen. An die Stelle von je 160 Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00 (ISIN DE0007238909) tritt eine (1) konvertierte Aktie mit einem Nennwert von EUR 1,00 (ISIN DE000A1681X5). Soweit ein Aktionär einen nicht durch 160 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1681Y3) eingebucht. Durch einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag können die Aktienspitzen in Vollrechte (ganze Aktien) auf- oder abgerundet werden.
Die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES werden zur Durchführung dieser evtl. erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch zum 1. August 2016 insbesondere wegen des Verkaufs oder eines Zukaufs von Aktienspitzen zu einer vollständigen Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1681Y3) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Clearstream Banking AG mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und von der ODDO SEYDLER BANK AG als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet.
Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig oder nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der SINGULUS TECHNOLOGIES sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1681X5, Börsenkürzel SNG) im Prime Standard Technology an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 6. Juni 2016 aufgenommen.
Die in der Anleihegläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 und der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 beschlossene Sachkapitalerhöhung durch Einlage der Anleihe und alle damit verbundenen Ansprüche erfolgt im weiteren Verlauf der Monate Juni und Juli.
SINGULUS TECHNOLOGIES – Innovationen für neue Technologien
SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein Maschinenbauunternehmen und entwickelt und baut Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Einsatzgebiete der von SINGULUS TECHNOLOGIES gebauten Maschinen liegen in der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen Reinigungs- und Ätzverfahren sowie der thermischen Prozesstechniken.
Bei allen Maschinen, Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu bedienen.
Kontakt:
Bernhard Krause
Singulus Technologies AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Tel.: +49 (0) 1709202924
Fax: +49 (0) 61 88 - 4 40 - 110
E-mail: [email protected]
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Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (ISIN DE 0007238909/ WKN 723 890) sollen am 3. Juni 2016 nach Börsenschluss umgebucht werden
Mit Wirkung zum 6. Juni 2016 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien im Verhältnis 160 : 1
Kahl am Main – Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (SINGULUS TECHNOLOGIES) vom 16. Februar 2016 über die Herabsetzung des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES im Wege der vereinfachten Einziehung von 74 Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und dem Ausgleich von Wertminderungen wurde am 25. Mai 2016 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.
Die SINGULUS TECHNOLOGIES führt nun die Herabsetzung des Grundkapitals durch die erfolgte Einziehung von 74 unentgeltlich von einem Aktionär der Gesellschaft angedienten Aktien nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG und die vereinfachte Kapitalherabsetzung nach § 229 AktG durch. Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach Einziehung der Aktien noch EUR 48.930.240,00 betrug, wurde durch Eintragung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 um EUR 48.624.426,00 auf EUR 305.814,00 herabgesetzt.
Mit Wirkung zum 6. Juni 2016 erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES im Verhältnis 160 : 1 an der Frankfurter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 3. Juni 2016.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES nach dem Stand 3. Juni 2016 abends nach Börsenschluss (19:00) umbuchen. An die Stelle von je 160 Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00 (ISIN DE0007238909) tritt eine (1) konvertierte Aktie mit einem Nennwert von EUR 1,00 (ISIN DE000A1681X5). Soweit ein Aktionär einen nicht durch 160 teilbaren Bestand an Aktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A1681Y3) eingebucht. Durch einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag können die Aktienspitzen in Vollrechte (ganze Aktien) auf- oder abgerundet werden.
Die Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES werden zur Durchführung dieser evtl. erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend, spätestens jedoch zum 1. August 2016 insbesondere wegen des Verkaufs oder eines Zukaufs von Aktienspitzen zu einer vollständigen Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen (ISIN DE000A1681Y3) bemühen. Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Clearstream Banking AG mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und von der ODDO SEYDLER BANK AG als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet.
Die Verwertung der Aktienspitzen wird freihändig oder nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG vorgenommen werden. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der SINGULUS TECHNOLOGIES sind nicht vorgesehen.
Die Preisfeststellung der konvertierten Aktien aus der Kapitalherabsetzung (ISIN DE000A1681X5, Börsenkürzel SNG) im Prime Standard Technology an der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 6. Juni 2016 aufgenommen.
Die in der Anleihegläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 und der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 beschlossene Sachkapitalerhöhung durch Einlage der Anleihe und alle damit verbundenen Ansprüche erfolgt im weiteren Verlauf der Monate Juni und Juli.
SINGULUS TECHNOLOGIES – Innovationen für neue Technologien
SINGULUS TECHNOLOGIES ist ein Maschinenbauunternehmen und entwickelt und baut Maschinen für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Einsatzgebiete der von SINGULUS TECHNOLOGIES gebauten Maschinen liegen in der Vakuum-Dünnschicht- und Plasma-Beschichtung, bei nasschemischen Reinigungs- und Ätzverfahren sowie der thermischen Prozesstechniken.
Bei allen Maschinen, Verfahren und Applikationen nutzt SINGULUS TECHNOLOGIES sein Know-how in den Bereichen Automatisierung und Prozesstechnik, um mit innovativen Produkten neben den Anwendungsgebieten Solar, Halbleiter und Optical Disc zusätzliche attraktive Arbeitsgebiete zu bedienen.
Kontakt:
Bernhard Krause
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