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Solar-Fabrik AG beendet Rechtsstreit mit Ex-Vorstand
Der langjährige Rechtstsreit zwischen der Solar-Fabrik AG aus Freiburg und ihrem Anfang 2009 zurückgetreteten Ex-Vorstand Burkhard Holder ist beendet. Wie das Freiburger Solarunternehmen mitteilt, wurde mit ihm und der für ihn schadensersatzpflichtigen Versicherungsgesellschaft Chubb Insurance Company of Europe SE ein Vergleich erzielt. Demnach verpflichtete sich die Versicherung zur Zahlungeines Betrages von 1,1 Millionen Euro und wird Holder 50.000 Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen. Nach einem überraschend hohen Gewinneinbruch im Geschäftsjahr 2008 hatte der für internationale Entwicklungen zuständige Holder ebenso wie der damalige Vorstandschef Christoph Paradeis das Unternehmen verlassen müssen (hier erfahren Sie mehr darüber).
Später hatte die Gesellschaft Holder auf Schadensersatz verklagt – mit Erfolg . Das Landgericht Freiburg hatte den Ex-Vorstand mit Urteil vom 5. Juni 2012 in erster Instanz auf Zahlung von 1,56 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt. Holder hatte gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung eingelegt. Der nun erzielte Vergleich steht allerdings unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Solar-Fabrik AG, die am 2. Juli 2014 stattfinden soll.
Solar-Fabrik AG: ISIN DE0006614712 / WKN 661471
Später hatte die Gesellschaft Holder auf Schadensersatz verklagt – mit Erfolg . Das Landgericht Freiburg hatte den Ex-Vorstand mit Urteil vom 5. Juni 2012 in erster Instanz auf Zahlung von 1,56 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt. Holder hatte gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung eingelegt. Der nun erzielte Vergleich steht allerdings unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Solar-Fabrik AG, die am 2. Juli 2014 stattfinden soll.
Solar-Fabrik AG: ISIN DE0006614712 / WKN 661471