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Solar-Fabrik-Insolvenz: Rückkehr zur Eigenregie perfekt
Wende im Insolvenzverfahren der Solar-Fabrik AG: Mit sofortiger Wirkung haben die Verantwortlichen des Unternehmens die Zügel im Verfahren wieder selbst in der Hand. Das hat das Amtsgericht am Stammsitz der Solar-Fabrik AG in Freiburg entschieden. Das Verfahren wurde von Regelinsolvenz auf Eigenverwaltung umgestellt.
Damit folgt das Gericht der Argumentation des Gläubigerausschusses und des Vorstands, die in der Sanierung in Eigenregie die größte Chance sehen, die Solar-Fabrik AG zu sanieren. Schon das vorläufige Insolvenzverfahren lief in Eigenregie. Der Antrag stammt von Februar 2015. Der Modulhersteller hatte ihn wegen „drohender Zahlungsunfähigkeit“ gestellt. Zudem war der Rechtsanwalt Thomas Oberle als Experte in den Vorstand berufen worden. Allerdings eröffnete das Amtsgericht Freiburg Anfang Mai 2015, wohl aus Kostengründen, zunächst ein Regelinsolvenzverfahren.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Regelinsolvenz und der Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Verteilung der Verantwortlichkeiten. Bei einer Regelinsolvenz übernimmt ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Geschäfte und trifft alle wesentlichen Entscheidungen. Bei der Insolvenz in Eigenregie behält die Unternehmensführung ihren Handlungsspielraum weitestgehend. Vom Gericht wird dann noch ein Sachwalter bestellt, der die Führung berät und begleitet. Fachlich besteht kein Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Sachwalter.
Solar-Fabrik AG: ISIN DE0006614712 / WKN 661471
Damit folgt das Gericht der Argumentation des Gläubigerausschusses und des Vorstands, die in der Sanierung in Eigenregie die größte Chance sehen, die Solar-Fabrik AG zu sanieren. Schon das vorläufige Insolvenzverfahren lief in Eigenregie. Der Antrag stammt von Februar 2015. Der Modulhersteller hatte ihn wegen „drohender Zahlungsunfähigkeit“ gestellt. Zudem war der Rechtsanwalt Thomas Oberle als Experte in den Vorstand berufen worden. Allerdings eröffnete das Amtsgericht Freiburg Anfang Mai 2015, wohl aus Kostengründen, zunächst ein Regelinsolvenzverfahren.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Regelinsolvenz und der Insolvenz in Eigenverwaltung ist die Verteilung der Verantwortlichkeiten. Bei einer Regelinsolvenz übernimmt ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter die Geschäfte und trifft alle wesentlichen Entscheidungen. Bei der Insolvenz in Eigenregie behält die Unternehmensführung ihren Handlungsspielraum weitestgehend. Vom Gericht wird dann noch ein Sachwalter bestellt, der die Führung berät und begleitet. Fachlich besteht kein Unterschied zwischen einem Insolvenzverwalter und einem Sachwalter.
Solar-Fabrik AG: ISIN DE0006614712 / WKN 661471