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Solar Millennium AG legt Rechtsstreit mit Ex-Vorstand bei
Der Rechtsstreit zwischen der insolventen Solar Millennium AG aus Erlangen und ihrem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Utz Claassen ist beendet. Die Parteien, auf der einen Seite Volker Böhm als Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG und auf der anderen Seite Utz Claassen, der das Unternehmen 74 Tage lang führte und dann fristlos kündigte, haben sich in einem Vergleich geeinigt. Damit endet ein Jahre langer teils erbittert geführter Rechtsstreit, der durch die Insolvenz der Solar Millennium AG Ende Dezember 2011 zeitweilig ruhte.
Und dabei kann man den Eindruck gewinnen, der Kurzzeitvorstandsvorsitzende könnte sich mit dem Ausfang des Streits durchaus wie ein Sieger fühlen. Denn er wird die geschätzten neun Millionen Euro Antrittsgeld, die er für sein Engagement zwischen Januar und März 2010 erhalten hatte, behalten und nichts davon an die Solar Millennium AG zurückzahlen. Damit gilt seine Kündigung nunmehr als „begründet und rechtmäßig“. Im Gegenzug verzichtet Claassen seinerseits darauf, eine millionenschwere Schadenersatzforderung gegen den Ex-Arbeitgeber aufrecht zu erhalten. Konkret hatte Claassen in diesem Zusammenhang rund 200 Millionen Euro von der Solar Millennium AG gefordert. Diese Forderung, die Claassen auch in die Insolvenztabelle hatte eintragen lassen, hatte der Insolvenzverwalter von Solar Millennium nicht anerkennen wollen. Mit dem Vergleich ist sie nun „unwiderruflich zurückgezogen“, wie es heißt.
Aufrechterhalten werde Claassen allerdings seine Millionenklage gegen die US-Gesellschaft von Solar Millennium, Solar Trust Of America LCC. In einer separaten Klage fordert Claassen 265 Millionen Dollar Schadenersatz (ECOreporter.de
berichtete). Sollte Claassen damit Erfolg haben, verpflichtet ihn der Vergleich die Gläubiger der Solar Millennium AG mit 25 Prozent am Erlös aus der Klage zu beteiligen. Außerdem einigten sich die Parteien darauf, dass Claassen den Insolvenzverwalter bei Bedarf bei möglichen Schadenersatzklagen gegen ehemalige Aufsichtsräte von Solar Millennium unterstützen wird.
„Mit dem Vergleich erklären beide Seiten ihre wechselseitigen Forderungen für erledigt. Dadurch werden langwierige und nicht zuletzt kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden, die eine Auszahlung der Insolvenzquote an die Gläubiger um einige Jahre hätte verzögern können“, tielt die Solar Millennium AG mit. „Dieser Vergleich ist ein gutes Ergebnis für die Gläubiger der Solar Millennium AG“, sagte Böhm nach der Unterzeichnung. „Bei realistischer Einschätzung bestand keine Aussicht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Eine Weiterführung hätte daher nur unnötig das Insolvenzverfahren mit weiteren Kosten belastet und verzögert“, Insolvenzverwalter Böhm.
Die Pleite der Solar Millennium AG betrifft auch rund 30.000 Kleinanleger, die in Aktien, Fonds und vor allem Anleihen des Unternehmens investiert hatten. Wie Anlegerschutz-Anwälte die Chancen dieser Investoren einschätzen, erfahren Sei
hier.
Und dabei kann man den Eindruck gewinnen, der Kurzzeitvorstandsvorsitzende könnte sich mit dem Ausfang des Streits durchaus wie ein Sieger fühlen. Denn er wird die geschätzten neun Millionen Euro Antrittsgeld, die er für sein Engagement zwischen Januar und März 2010 erhalten hatte, behalten und nichts davon an die Solar Millennium AG zurückzahlen. Damit gilt seine Kündigung nunmehr als „begründet und rechtmäßig“. Im Gegenzug verzichtet Claassen seinerseits darauf, eine millionenschwere Schadenersatzforderung gegen den Ex-Arbeitgeber aufrecht zu erhalten. Konkret hatte Claassen in diesem Zusammenhang rund 200 Millionen Euro von der Solar Millennium AG gefordert. Diese Forderung, die Claassen auch in die Insolvenztabelle hatte eintragen lassen, hatte der Insolvenzverwalter von Solar Millennium nicht anerkennen wollen. Mit dem Vergleich ist sie nun „unwiderruflich zurückgezogen“, wie es heißt.
Aufrechterhalten werde Claassen allerdings seine Millionenklage gegen die US-Gesellschaft von Solar Millennium, Solar Trust Of America LCC. In einer separaten Klage fordert Claassen 265 Millionen Dollar Schadenersatz (ECOreporter.de

„Mit dem Vergleich erklären beide Seiten ihre wechselseitigen Forderungen für erledigt. Dadurch werden langwierige und nicht zuletzt kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden, die eine Auszahlung der Insolvenzquote an die Gläubiger um einige Jahre hätte verzögern können“, tielt die Solar Millennium AG mit. „Dieser Vergleich ist ein gutes Ergebnis für die Gläubiger der Solar Millennium AG“, sagte Böhm nach der Unterzeichnung. „Bei realistischer Einschätzung bestand keine Aussicht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Eine Weiterführung hätte daher nur unnötig das Insolvenzverfahren mit weiteren Kosten belastet und verzögert“, Insolvenzverwalter Böhm.
Die Pleite der Solar Millennium AG betrifft auch rund 30.000 Kleinanleger, die in Aktien, Fonds und vor allem Anleihen des Unternehmens investiert hatten. Wie Anlegerschutz-Anwälte die Chancen dieser Investoren einschätzen, erfahren Sei
