Anleihen / AIF

Solar Sprint Festzins: Strasser platziert Mietforderungen

In den letzten drei Jahren hat UDI aus Nürnberg vier Solar Sprint Festzins-Angebote platziert. Bei diesen Angeboten investierten Anleger über Nachrangdarlehen in Unternehmen. Die Unternehmen leiteten das Anlegerkapital an Projektgesellschaften weiter, die zu der MEP Werke-Gruppe gehören. Das Geschäftskonzept der vier Angebote: Solaranlagen insbesondere auf Wohnhäusern errichten, die Anlagen an die Hauseigentümer vermieten und dann die Mietforderungen im Paket an Großinvestoren verkaufen. Letzteres ist nun mit der Platzierung der ersten sogenannten "Green Loan Tranche" gelungen. "Das bedeutet, dass wir auf Ebene der Projektgesellschaft die Nachrangdarlehen bereits refinanziert haben", erklärte Stefan Keller gegenüber ECOreporter.de. Keller ist geschäftsführender Gesellschafter der Solar Sprint Festzins-Emittenten, Geschäftsführer der Projektgesellschaften und zusammen mit Konstantin Strasser und Thi Loan Strasser auch in der Geschäftsführung der MEP Werke GmbH.

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft Strasser Capital aus München hat die erste Green Loan-Tranche ihres MEP Green Financing Programms beim Amsterdamer Vermögensverwalter Delta Lloyd Asset Management platziert. Sie hat ein Volumen von 30 Millionen Euro, ist fest verzinst über eine Laufzeit von 20 Jahren und mit einem Solar-Mietforderungsportfolio der Strasser Capital-Tochter MEP Werke besichert. Der Green Loan von Strasser wurde im September 2016 von der Climate Bonds Initiative (CBI) mit dem Label "Climate Bond Certified" ausgezeichnet. Die CBI ist eine Organisation mit Sitz in London, die den grünen Anleihen-Markt vorantreiben will. Dazu entwickelt sie Nachhaltigkeitsstandards zur Zertifizierung grüner Anleihen. Noch gibt es keine einheitlichen Standards dafür, was eine grüne Anleihe erfüllen muss, um sich zu Recht als solche zu bezeichnen.

Für die Zertifizierung durch die Climate Bonds Initiative war es nach Angaben von Strasser nicht relevant, ob die Tranche rechtlich als Bond oder Loan ausgestaltet ist. Aus finanzieller Sicht bestehe kein Unterschied, teilte Strasser mit. Ob eine Tranche als Bond oder Loan strukturiert wird, sei immer abhängig von den Anforderungen der institutionellen Investoren.

Rückzahlung der Solar Sprint Festzins-Nachrangdarlehen an die Anleger gesichert?

Beim Solar Sprint Festzins I steht die Rückzahlung der Nachrangdarlehen der Anleger bereits für Ende 2017 an. Welche Auswirkung hat die Green-Loan-Transaktion für diese Anleger? "Für die Anleger des Solar Sprint Festzins I bedeutet die erfolgreiche Transaktion, dass sie mit einer pünktlichen, vertragsgemäßen Rückzahlung ihrer Nachrangdarlehen rechnen können", führt Keller aus.

Bei den anderen drei Solar Sprint Festzins-Angeboten beträgt die geplante Laufzeit planmäßig noch 1,5 bis 3 Jahre. "Daher werden die Nachrangdarlehen bis zum Ende der Laufzeit in weitere Projektgesellschaften reinvestiert", so Keller. "Dennoch profitieren die Anleger schon jetzt von der Transaktion, denn sie können dies als positives Signal deuten, mit ihrer Investition die richtige Wahl getroffen zu haben. Sie setzen auf einen verlässlichen Partner, dem neben zahlreichen Privatanlegern auch institutionelle Großinvestoren vertrauen", betont Keller.

ECOreporter.de hat alle vier Solar Sprint Festzins-Angebote umfassend analysiert.  Im ECOanlagecheck zum letzten Solar Sprint Festzins-Angebot erfahren Sie unter anderem, wie das Geschäftsmodell genau funktioniert und welche Risiken trotz der erfolgten Green-Loan-Transaktion noch bestehen:  Lesen Sie hier die umfangreiche Analyse.
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