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Solaraktie von SolarWorld nach Hiobsbotschaft im Tiefflug

Vom Investment in die Solaraktie von SolarWorld rät ECOreporter.de schon lange ab und hat dies unter anderem mit dem Kursrisiko durch den Rechtsstreit mit Hemlock begründet. Nun ist SolarWorld im Konflikt mit dem Solarzulieferer aus den USA gegen die Wand gefahren. Denn ein US-Gericht hat gegen den Bonner Solarkonzern entschieden. Der Kurs der Solaraktie brach nach der Nachricht massiv ein. 

Wie das ‚Handelsblatt‘ berichtet, hat ein Gericht im US-Bundesstaat Michigan der Klage des Siliziumherstellers Hemlock Semiconductor gegen Solarworld weitgehend stattgegeben. In dem erstinstanzlichen Verfahren habe der Richter des United States District Court for the Eastern District of Michigan entschieden, Hemlock werde „der geforderte Schadensersatz gewährt“. Der US-Konzern verlangt von Solarworld Schadensersatz für nicht eingehaltene Lieferverträge.

ECOreporter.de hatte bereits 2013 über den Konflikt  berichtet. Der Hersteller von Solarsilizium aus Midland in Michigan wirft der Deutsche Solar GmbH, einer Tochtergesellschaft von SolarWorld, vor, gegen einen langfristigen Liefervertrag verstoßen zu haben. Nachdem Nachverhandlungen zu Preisen und Liefermengen gescheitert seien, habe die Deutsche Solar die weitere Abnahme von Silizium eingestellt. Der Rohstoff ist die Grundlage für die Produktion von Solarmodulen, hatte sich aber infolge eines Überangebotes im Weltmarkt um 2013 herum stark verbilligt.

Der geforderte Schadensersatz übersteigt die Finanzkraft von SolarWorld deutlich

Der von Hemlock geforderte Schadensersatz summiert sich auf rund 770 Millionen Dollar. Das Urteil des US-Gerichts gefährdet damit anscheindend den Fortbestand von SolarWorld. Denn diese Summer ist ein Vielfaches der liquiden Mittel von SolarWorld und der Solarkonzern hat keine Rückstellungen für den Fall einer juristischen Niederlage im Konflikt mit Hemlock gebildet. Er ist im Gegenteil noch immer hoch verschuldet, seine Nettoverbindlichkeiten betragen 217 Millionen Euro. Konzernchef Frank Asbeck hatte dazu immer wieder erklärt, dass Hemlock keine Chance habe, seine Ansprüche gegenüber SolarWorld durchzusetzen. Weil die Verträge mit Hemlock gegen europäisches Kartellrecht verstoßen würden und weil SolarWorld keine Assets in den USA führe. Auch auf die Fabriken der US-Tochter von SolarWorld habe die Klägerin keinen Zugriff.

Selbst wenn Asbeck mit dieser Einschätzung Recht behält und obwohl es nicht im Interesse von Hemlock sein kann, SolarWorld in die Pleite zu treiben, denn im Falle einer Insolvenz müsste der Siliziumhersteller seine Forderung an die Deutschen wohl weitestgehend abschreiben: SolarWorld kann es sich kaum leisten, diesen Konflikt weiter auf die Spitze zu treiben. Schließlich sind die USA der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt des Solarkonzerns. Vor diesem Hintergrund kann SolarWorld die Entscheidung eines US-Gerichtes und den dadurch drohenden Image-Schaden nicht einfach ignorieren. Und die Verhandlungsposition gegenüber Hemlock hat sich mit dem Urteil deutlich verschlechtert. SolarWorld wird wohl kaum darum herumkommen, erhebliche Zahlungen an Hemlock zu leisten.

In einer ersten Stellungnahme stellte sich der deutsche Solarkonzern stur. Er bekräftigte seine bisherige Position, betonte, dass die Entscheidung des Gerichtes vom Mittwochabend noch kein Urteil darstelle und SolarWorld gegen eine Entscheidung in erster Instanz gegen den Solarkonzern Rechtsmittel einlegen werde.

Kurseinbruch der SolarWorld Aktie nach der Verkaufsempfehlung von ECOreporter

Die Aktie von SolarWorld ist nach der Nachricht aus den USA heute bis 11 Uhr im Xetra um weitere acht Prozent auf 5,5 Euro abgestürzt. ECOreporter.de hatte im Juni 2015 in einem  Aktientipp  vor dem Investment in die Solaraktie gewarnt und dabei insbesondere auf das Kursrisiko durch die Klage von Hemlock hingewiesen. Damals war der Anteilsschein von SolarWorld noch mit knapp 14 Euro gehandelt worden.

SolarWorld AG: ISIN DE000A1YCMM2 / WKN A1YCMM
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