Anleihen / AIF

Solaranlage Finowfurt: Bringt das TÜV-Gutachten Klarheit?

Investoren der Solaranlage Finowfurt in Schorfheide (Brandenburg) hatten eigentlich auf eine schöne Bruttorendite von 8,1 Prozent aus dem Verkauf des produzierten Ökostroms gehofft. Stattdessen gibt es seit drei Jahren Ärger mit der Solaranlage. Immerhin nahm nun der TÜV Rheinland die Anlage vor Ort unter die Lupe - ein Hoffnungsschimmer?

Eigentlich hätte die PV-Anlage Finowfurt schon seit Ende 2014 fleißig Strom produzieren und den Milchviehbetrieb beliefern bzw. ins Netz einspeisen sollen. Jedoch: "Seit Inbetriebnahme im April 2016 funktionieren mehrere Wechselrichter nicht und wurden immer noch nicht vollständig ausgetauscht. Hinzu kommt: Die Anlage hat aufgrund ihrers schlechten Zustandes, Wartung und Reinigung von Anfang nicht so viel Strom produziert, wie sie eigentlich sollte", ist Miteigentümer Kai Schröder überzeugt. Investor Schröder ist selbst vom Fach: Seine Firma Utility Consultants erstellt technische und kaufmännische Analysen für Anleger im Bereich Erneuerbare Energien.

TÜV-Gutachten zeigt: Solaranlage hat diverse Mängel

Unklar ist Schröder zufolge auch nach dreieinhalb Jahren, welchem der 29 Anleger eigentlich welcher Wechselrichter gehört. Die Gesamtanlage besteht nämlich aus vielen Einzelanlagen (über 50 Wechselrichter), die an 29 verschiedene Investoren verkauft wurden. Weil die Wechselrichter falsch getrackt wurden und der Projektierer Rainer Firnys keinerlei Unterlagen zum Tracking zur Verfügung stellen könne, wisse keiner genau, welcher Stromanteil ihm überhaupt zustehe, so Schröder.

Das bestätigte nun auch der TÜV Rheinland bei einer Prüfung vor Ort. "Eine Zuordnung der einzelnen Teilanlagen ist auf der Grundlage der vorgelegten Pläne nicht möglich", heißt es in dem Gutachten.

Außerdem stellten die TÜV-Gutachter bei der Begehung zahlreiche "gravierende" technische Mängel fest, etwa fehlende Modulklemmen, unsachgemäß verlegte Kabel, Korrosion an Steckverbindern und unzureichenden Blitzschutz. Es seien Nachbesserungen erforderlich: "Ohne Beseitigung der benannten Fehler bestehen Betriebsrisiken, die auf Dauer zu Funktionsstörungen oder Folgeschäden führen können", so das Fazit der Gutachter. Der TÜV empfiehlt, die gesamte Anlage "durch den Errichter überarbeiten zu lassen".

Um die Prüfung und Abnahme der Solaranlage durch den TÜV hatte sich ein Teil der Anleger gerichtlich mit dem Projektierer Rainer Firnys gestritten (wir berichteten). Sie forderten eine vertragsgerechte Fertigstellung und Abnahme der Anlage und waren deshalb vor das Landgericht in Passau gezogen.

Weil der Projektierer nicht - wie in einem gerichtlichen Zwischenvergleich verabredet - das TÜV-Gutachten in einer akzeptablen Zeit bereitstellte, setzten die Kläger im Juli 2017 eine Kontopfändung beim Projektierer durch, um mit den gepfändetem Betrag selbst den TÜV Rheinland zu beauftragen.

Auf unsere zweite Bitte um eine Stellungnahme zum TÜV-Gutachten hat Rainer Firnys innerhalb der gestellten Frist nicht reagiert. Bei unserer ersten Anfrage lag ihm das Gutachten noch nicht vor.
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