Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Solarfonds verzichtet auf Haftungsausschluss
Vor wenigen Wochen startete der geschlossene Solarfonds MEPerformer 1 als erster Photovoltaikfonds des Münchner Emissionshauses Strasser Capital GmbH (ECOreporter.de
berichtete). Wie einige Emissionshäuser zuvor, verzichtet der MEPerformer 1 auf den gesetzlich vorgeschriebenen Haftungsausschluss nach sechs Monaten. Dies sei per Nachtrag in den Prospekt des Fonds aufgenommen worden, teilt der Finanzdienstleister mit. „Eine derartige Regelung war für uns nie ein Thema, denn wir sind von der Umsetzbarkeit unserer Fondsstrategie überzeugt“, erklärt Konstantin Strasser, Geschäftsführer der Strasser Capital GmbH den Schritt.
Der Haftungsausschluss gilt für Fondsprospekte. Er ist in Paragraph 44 Absatz 1 Satz 1 des Börsengesetzes (BörsG) verankert. (ECOreporter.de
berichtete) Gemäß Paragraph 13 Absatz 1 im Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) findet die Haftungsregelung nun unter anderem auch Anwendung auf geschlossene Fonds. Hintergrund war eine Anpassung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes, das die Transparenz der Kapitalmärkte erhöhen und Anleger vor nachteiligen Marktpraktiken schützen soll.

Der Haftungsausschluss gilt für Fondsprospekte. Er ist in Paragraph 44 Absatz 1 Satz 1 des Börsengesetzes (BörsG) verankert. (ECOreporter.de
