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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Solarstromvergütung sinkt zum Jahreswechsel erneut zweistellig
Nun ist es amtlich. Zum Jahreswechsel wird die Vergütung für Solarstrom über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um weitere 13 Prozent verringert. Das hat die zuständige Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Die Entscheidung kommt nicht überraschend, da für den Referenzzeitraum zur Berechnung der Photovoltaik-Einspeisevergütung in 2011, für die Monate Juni bis September, schon vor Wochen Rekordwerte gemeldet worden waren.
Erst im Juli und dann zum 1. Oktober dieses Jahres war die Solarstromvergütung von der Regierungskoalition in Berlin bereits deutlich reduziert worden. Sie sanken bei Aufdachanlagen zunächst um 13 Prozent, bei Konversionsflächen und anderen Freiflächen um 12 bzw. 8 Prozent. Als Konversionsflächen gelten etwa planierte vormalige Wohnbereiche und stillgelegte frühere Verkehrsflächen. Im Oktober trat dann eine weitere Kürzung um 3 Prozent in Kraft. Nur bei Freiflächen mit älterem Bebauungsplan gilt bis Ende 2010 noch die Vergütung des ersten Halbjahres 2010 weiter, Anlagen auf Ackerflächen haben keinen Anspruch auf die EEG-Vergütung mehr.
Für den 1. Januar 2011 war eine Kappung um weitere 9 Prozent ohnehin vorgesehen. Da der Zubau der Kapazitäten in diesem Jahr weit über den vorgesehenen 3,5 Gigawatt liegt, greift die neue Regelung, wonach die Kürzung auf bis zu 13 Prozent ansteigen kann. Damit muss die Solarbranche innerhalb von nur zwölf Monaten einen massiven Einschnitt der Solarstromvergütung auffangen. Schließlich war vor den zusätzlichen Kürzungen, die Schwarz-Gelb durchgesetzt hatte, zum Jahresbeginn 2010 die schon im alten EEG festgeschriebene Reduzierung der Sätze um zehn Prozent durchgeführt worden.
Ab dem 1. Januar 2011 gelten die folgenden Vergütungssätze für das Einspeisen von Solarstrom:
Für Aufdachanlagen
bis 30 kW: 28,74 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh)
bis 100 kW: 27,34 ct/kWh
bis 1.000 kW: 25,87 ct/kWh
über 1.000 kW: 21,57 ct/kWh
Für Konversionsflächen: 22,07 ct/kWh,
für sonstige Freiflächenanlagen: 21,11 ct/kWh
Auch die neuen Vergütungssätze gelten für 20 Jahre und garantieren, dass der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen muss.
Erst im Juli und dann zum 1. Oktober dieses Jahres war die Solarstromvergütung von der Regierungskoalition in Berlin bereits deutlich reduziert worden. Sie sanken bei Aufdachanlagen zunächst um 13 Prozent, bei Konversionsflächen und anderen Freiflächen um 12 bzw. 8 Prozent. Als Konversionsflächen gelten etwa planierte vormalige Wohnbereiche und stillgelegte frühere Verkehrsflächen. Im Oktober trat dann eine weitere Kürzung um 3 Prozent in Kraft. Nur bei Freiflächen mit älterem Bebauungsplan gilt bis Ende 2010 noch die Vergütung des ersten Halbjahres 2010 weiter, Anlagen auf Ackerflächen haben keinen Anspruch auf die EEG-Vergütung mehr.
Für den 1. Januar 2011 war eine Kappung um weitere 9 Prozent ohnehin vorgesehen. Da der Zubau der Kapazitäten in diesem Jahr weit über den vorgesehenen 3,5 Gigawatt liegt, greift die neue Regelung, wonach die Kürzung auf bis zu 13 Prozent ansteigen kann. Damit muss die Solarbranche innerhalb von nur zwölf Monaten einen massiven Einschnitt der Solarstromvergütung auffangen. Schließlich war vor den zusätzlichen Kürzungen, die Schwarz-Gelb durchgesetzt hatte, zum Jahresbeginn 2010 die schon im alten EEG festgeschriebene Reduzierung der Sätze um zehn Prozent durchgeführt worden.
Ab dem 1. Januar 2011 gelten die folgenden Vergütungssätze für das Einspeisen von Solarstrom:
Für Aufdachanlagen
bis 30 kW: 28,74 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh)
bis 100 kW: 27,34 ct/kWh
bis 1.000 kW: 25,87 ct/kWh
über 1.000 kW: 21,57 ct/kWh
Für Konversionsflächen: 22,07 ct/kWh,
für sonstige Freiflächenanlagen: 21,11 ct/kWh
Auch die neuen Vergütungssätze gelten für 20 Jahre und garantieren, dass der Netzbetreiber den Solarstrom abnehmen muss.