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Solarunternehmen muss Aktien aus dem Handel nehmen – Sprecherin: „Verpflichtung aus gesetzlichen Bestimmungen“
Bis Donnerstag den 30. April sind die Aktien des australischen Solarunternehmens Dyesol Ltd. vom Handel ausgeschlossen. Wie eine Sprecherin der Gesellschaft auf Nachfrage von ECOreporter.de erklärte, ist Dyesol durch gesetzliche Bestimmungen in Australien dazu verpflichtet, diesen sogenannten „trading halt“ durchzuführen, weil das Unternehmen aktuell eine Kapitalerhöhung umsetzt.
Dyesol Ltd.: ISIN AU000000DYE9 / WKN A0ETN7
Dyesol Ltd.: ISIN AU000000DYE9 / WKN A0ETN7