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Solarvalue AG: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die untenstehende Meldung ist eine Original-Meldung des Unternehmens. Sie ist nicht von der ECOreporter.de-Redaktion bearbeitet. Die presserechtliche Verantwortlichkeit liegt bei dem meldenden Unternehmen.
Berlin
- ISIN DE000A0B58B4 -
Bekanntmachung über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
und die Zuteilung von Berichtigungsaktien
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. März 2008 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 1.050.000,00 um EUR 7.350.000,00 auf EUR 8.400.000,00 nach den Vorschriften der §§ 207 ff. AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Ausgabe von Stück 7.350.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Solarvalue AG im Verhältnis 1 : 7 ausgegeben werden. Die neuen Stückaktien sind ab dem 01. Januar 2008 gewinnberechtigt. Die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 14. Oktober 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen worden.
Den Aktionären unserer Gesellschaft werden aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000A0B58B4 am 23. Oktober 2008, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 1 : 7 Berichtigungsaktien zugebucht; für je eine (1) alte Stückaktie erhalten sie sieben (7) neue Stückaktien.
Da sämtliche Aktien der Solarvalue AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die neuen Stückaktien erhalten die gleiche ISIN / WKN wie die alten Stückaktien (DE000A0B58B4 / A0B 58B). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen.
Die Berichtigungsaktien werden ab dem 24. Oktober 2008 in die bestehende Notierung der alten Stückaktien im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Stückaktien der Solarvalue AG „ex Berichtigungsaktien“. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Emittentin sind nicht vorgesehen.
Berlin, im Oktober 2008
Der Vorstand
Berlin
- ISIN DE000A0B58B4 -
Bekanntmachung über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
und die Zuteilung von Berichtigungsaktien
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 28. März 2008 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln von EUR 1.050.000,00 um EUR 7.350.000,00 auf EUR 8.400.000,00 nach den Vorschriften der §§ 207 ff. AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Ausgabe von Stück 7.350.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Solarvalue AG im Verhältnis 1 : 7 ausgegeben werden. Die neuen Stückaktien sind ab dem 01. Januar 2008 gewinnberechtigt. Die entsprechenden Satzungsänderungen sind am 14. Oktober 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen worden.
Den Aktionären unserer Gesellschaft werden aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE000A0B58B4 am 23. Oktober 2008, abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 1 : 7 Berichtigungsaktien zugebucht; für je eine (1) alte Stückaktie erhalten sie sieben (7) neue Stückaktien.
Da sämtliche Aktien der Solarvalue AG in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Berichtigungsaktien nichts zu veranlassen. Die neuen Stückaktien erhalten die gleiche ISIN / WKN wie die alten Stückaktien (DE000A0B58B4 / A0B 58B). Sie sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteile ist laut Satzung ausgeschlossen.
Die Berichtigungsaktien werden ab dem 24. Oktober 2008 in die bestehende Notierung der alten Stückaktien im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Stückaktien der Solarvalue AG „ex Berichtigungsaktien“. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Emittentin sind nicht vorgesehen.
Berlin, im Oktober 2008
Der Vorstand