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Solarverband beklagt Mängel bei den Solarpark-Auktionen
Auch der Bundesverband der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert von Bundesregierung Nachbesserungen bei ihren Plänen für Ausschreibungen für Solarparks. Anders als bisher sollen neue Solarparks keine festen EEG-Einspeisetarife mehr erhalten. Stattdessen wird deren Solarstromleistung über mehrere Auktionsrunden ausgeschrieben. Die Bundesregierung wählt dieses Verfahren, um Vorgaben der EU im Rahmen der Beihilfeleitlinien umzusetzen. Die Verordnung zur künftigen Ausschreibung von Solarparks soll am 28. Januar 2015 das Bundeskabinett passieren. Sie betrifft nicht Solaranlagen, die auf oder an Gebäuden errichtet werden. Mehr über den aktuellen Verordnungsentwurf erfahren Sie hier und mit einem weiteren Mausklick gelangen Sie zu einem Experten-Interview mit Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender der IBC Solar AG, das sich darum dreht.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Viel zu wenig“, kritisiert der BSW-Solar. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt (GW) bis Ende 2017 zu erreichen. Zum Vergleich: einen Zubau neuer Photovoltaikanlagen von über sieben GW hatte Deutschland von 2010 bis 2012 allein pro Jahr erreicht. Ende 2014 waren in der Bundesrepublik Solarstromanlagen mit insgesamt rund 37 GW am Netz.
In diesem Frühjahr sollen die Ausschreibungen für Solarparks beginnen. Der Verband beklagt, dass der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte nicht genutzt werden dürfe. Er fordert Nachbesserungen an dem Verordnungsentwurf beim Auktionsvolumen, bei der Standortwahl und bei der Größe von Photovoltaik-Anlagen am Boden. Es müsse hier weniger stark Begrenzungen wgeben. „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Ihm zufolge kann Solarstrom inzwischen in Deutschland an guten Solarpark-Standorten für unter zehn Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden und sei damit bei einer Gesamtkostenbetrachtung billiger als Strom aus konventionellen Atom- oder Kohlekraftwerken.
Körnig regt etwa an, die Obergrenze zumindest für Projekte auf ökologisch belasteten Flächen, also zum Beispiel Konversions- und Versiegelungsflächen wie ehemalige Flughäfen oder Militärgelände auf 25 MW anzuheben. Bislang ist hier ein Deckel von maximal zehn MW vorgesehen. Die auf diesen Flächen durchgeführten Installationen gingen mit höheren Kosten einher, führt der Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar an. Eine höhere Projektobergrenze würde nach seiner Ansicht „eine Kompensation dieser Mehrkosten durch bessere Einkaufskonditionen und andere Mengendegressionseffekte ermöglichen“.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1,2 Gigawatt neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Viel zu wenig“, kritisiert der BSW-Solar. Das geplante Auktionsvolumen für ebenerdig errichtete Solarstromkraftwerke reiche nicht aus, um die von der Bundesregierung insgesamt angestrebte Photovoltaik-Zubauleistung in Höhe von rund 7,5 Gigawatt (GW) bis Ende 2017 zu erreichen. Zum Vergleich: einen Zubau neuer Photovoltaikanlagen von über sieben GW hatte Deutschland von 2010 bis 2012 allein pro Jahr erreicht. Ende 2014 waren in der Bundesrepublik Solarstromanlagen mit insgesamt rund 37 GW am Netz.
In diesem Frühjahr sollen die Ausschreibungen für Solarparks beginnen. Der Verband beklagt, dass der überwiegende Teil geeigneter Solarpark-Standorte nicht genutzt werden dürfe. Er fordert Nachbesserungen an dem Verordnungsentwurf beim Auktionsvolumen, bei der Standortwahl und bei der Größe von Photovoltaik-Anlagen am Boden. Es müsse hier weniger stark Begrenzungen wgeben. „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Ihm zufolge kann Solarstrom inzwischen in Deutschland an guten Solarpark-Standorten für unter zehn Cent pro Kilowattstunde erzeugt werden und sei damit bei einer Gesamtkostenbetrachtung billiger als Strom aus konventionellen Atom- oder Kohlekraftwerken.
Körnig regt etwa an, die Obergrenze zumindest für Projekte auf ökologisch belasteten Flächen, also zum Beispiel Konversions- und Versiegelungsflächen wie ehemalige Flughäfen oder Militärgelände auf 25 MW anzuheben. Bislang ist hier ein Deckel von maximal zehn MW vorgesehen. Die auf diesen Flächen durchgeführten Installationen gingen mit höheren Kosten einher, führt der Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar an. Eine höhere Projektobergrenze würde nach seiner Ansicht „eine Kompensation dieser Mehrkosten durch bessere Einkaufskonditionen und andere Mengendegressionseffekte ermöglichen“.