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Solarwatt AG darf sich in Eigenregie sanieren
Die Welle der Insolvenzen in der Solarbranche hat nun auch die Solarwatt AG aus Dresden erfasst. Das Solarunternehmen wird sich in Eigenregie sanieren. Das Amtsgericht Dresden hat dem heute eingereichten Antrag auf ein so genanntes Schutzschirmverfahren gemäß Paragraph 270b InsO stattgegeben. Gestellt hatte die Solarwatt den Antrag wegen drohender Überschuldung, nachdem Gespräche mit Geldgebern über ein neues Finanzierungskonzept gescheitert waren (ECOreporter.de berichtete).
Anders bei einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren behält die Unternehmensspitze bei der anstehenden Restrukturierung die Entscheidungskompetenzen weitgehend in eigener Hand. Der Prozess wird nicht von einem Insolvenzverwalter gelenkt, sondern durch einen so genannten Sachwalter begleitet und überwacht. Wie der Insolvenzverwalter ist auch der Sachwalter ein auf entsprechend spezialisierter Jurist. Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei Hermann Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wurde vom Amtsgericht Dresden zum vorläufogen Sachwalter bestellt.
Derweil laufe der Geschäftsbetrieb mit 490 Mitarbeitern unverändert weiter. Die nächsten Gehälter seien durch das Insolvenzgeld gesichert, hieß es. Über eine Versicherung, die Kunden keine Mehrkosten verursache, seien Garantien und Gewährleistungsansprüche von Kundenseite weiterhin gegeben.
In einem ersten Schritt muss der Vorstand bis zum 31. Juli 2012 ein Sanierungskonzept erarbeiten, das dann dem Amtsgericht vorgelegt werden soll. Dieses werde gemeinsam mit dem Sachwalter und Andreas Ziegenhagen, einem weiteren Anwalt und Partner der Wirtschaftskanzlei Salans LLP erarbeitet. Geplant sei die Neuausrichtung auf komplette Photovoltaiksysteme. Bisher war Solarwatt vor allem Projektierer und Modulproduzent. Nach der Prüfung durch das Gericht muss die Gläubigerversammlung dem Konzept zustimmen, damit es umgesetzt werden kann.
Die Solarwatt AG hat 2010 eine Anleihe (ISIN DE000A1EWPU8) begeben, die dem Unternemen 25 Millionen Euro von Kleinanlegern bescherte. Die Rückzahlung wäre 2015 fällig. Inwiefern diese Anleger ihre Investitionen zurückerhalten, wird von dem Sanierungskonzept abhängen, das Ende Juli bei Gericht vorgelegt werden muss.
Anders bei einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren behält die Unternehmensspitze bei der anstehenden Restrukturierung die Entscheidungskompetenzen weitgehend in eigener Hand. Der Prozess wird nicht von einem Insolvenzverwalter gelenkt, sondern durch einen so genannten Sachwalter begleitet und überwacht. Wie der Insolvenzverwalter ist auch der Sachwalter ein auf entsprechend spezialisierter Jurist. Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei Hermann Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wurde vom Amtsgericht Dresden zum vorläufogen Sachwalter bestellt.
Derweil laufe der Geschäftsbetrieb mit 490 Mitarbeitern unverändert weiter. Die nächsten Gehälter seien durch das Insolvenzgeld gesichert, hieß es. Über eine Versicherung, die Kunden keine Mehrkosten verursache, seien Garantien und Gewährleistungsansprüche von Kundenseite weiterhin gegeben.
In einem ersten Schritt muss der Vorstand bis zum 31. Juli 2012 ein Sanierungskonzept erarbeiten, das dann dem Amtsgericht vorgelegt werden soll. Dieses werde gemeinsam mit dem Sachwalter und Andreas Ziegenhagen, einem weiteren Anwalt und Partner der Wirtschaftskanzlei Salans LLP erarbeitet. Geplant sei die Neuausrichtung auf komplette Photovoltaiksysteme. Bisher war Solarwatt vor allem Projektierer und Modulproduzent. Nach der Prüfung durch das Gericht muss die Gläubigerversammlung dem Konzept zustimmen, damit es umgesetzt werden kann.
Die Solarwatt AG hat 2010 eine Anleihe (ISIN DE000A1EWPU8) begeben, die dem Unternemen 25 Millionen Euro von Kleinanlegern bescherte. Die Rückzahlung wäre 2015 fällig. Inwiefern diese Anleger ihre Investitionen zurückerhalten, wird von dem Sanierungskonzept abhängen, das Ende Juli bei Gericht vorgelegt werden muss.