Solarwirtschaft begrüßt den Beschluss zum Mieterstromgesetz

Das Bundeskabinett hat das sogenannte Mieterstromgesetz beschlossen: Mit dem Gesetz soll die Vor-Ort-Versorgung von Mietern mit preiswertem Solarstrom gezielt angekurbelt werden. Die deutsche Solarwirtschaft begrüßte den Beschluss, sieht aber noch Verbesserungspotential.


Mit dem Gesetz könnten wichtige Hemmnisse für solare Mieterstromangebote fallen, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). "Viele Stadtwerke und Wohnungsunternehmen dürften dann bereit sein, bislang weitgehend ungenutzte Dachflächen der Innenstädte solartechnisch zu erschließen und attraktive Mieterstromtarife anzubieten."

Das Gesetz sei notwendig, weil solare Mieterstromangebote heute noch mit der vollen Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) von derzeit rund 7 Cent belastet würden. Hingegen falle im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom keine EEG-Umlage an. Dies wurde wiederholt von Vertretern der Bundesländer, von Mieter- und Verbraucherschützern sowie der Wohnungswirtschaft kritisiert. Auch Stadtwerke und die Solarwirtschaft forderten mehrfach einen Abbau dieser Investitionsbarriere. Mit der jetzt von der Bundesregierung geplanten Förderung könnte diese zumindest teilweise beseitigt werden, hieß es.

Damit solare Mieterstromprojekte tatsächlich zum Standard im Neubau und Bestand werden, schlägt BSW-Solar einige Nachbesserungen am Gesetzesentwurf vor. Zum Beispiel sollten nach Verbandssicht die Betreiber kleiner Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Andernfalls wäre der Aufwand für Abrechnung etc. für diese unverhältnismäßig, wenn sie zum Beispiel Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen.
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