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Solon AG für Solartechnik: Mitteilung gem. § 30 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Der Vorstand der Solon AG für Solartechnik teilt folgendes mit:
1. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2008 hat unter TOP 8 in Abänderung des Beschlusses vom 26. Juli 2000 beschlossen, das Stock Option Programm 2000 zu erweitern und das Bedingte Kapital 2000/1 (früher: Bedingtes Kapital I) entsprechend zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 1.253.019,00 durch Ausgabe von bis zu 1.253.019 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Einlösung von Aktienoptionen, deren Ausgabe von den Hauptversammlungen am 26. Juli 2000, 26. August 2003, 26. August 2004, 24. August 2005, 24. August 2006, 29. August 2007 und 24. Juni 2008 beschlossen wurde.
2. Die Hauptversammlung vom 24. Juni 2008 hat unter TOP 9 des Weiteren das verbliebene Bedingte Kapital II aufgehoben. Das Bedingte Kapital II diente ausschließlich der Gewährung von Options- bzw. Umtauschrechten an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die bis zum 30. Juni 2005 begeben wurden. Diese Ermächtigung ist am 30. Juni 2005 abgelaufen. Aus den bis dahin begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können keine Rechte mehr ausgeübt werden, da sämtliche auf der Grundlage dieser Ermächtigung begebenen Schuldverschreibungen gekündigt und alle sich daraus ergebenden Options- bzw. Umtauschrechte erfüllt wurden.
3. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2008 hat unter TOP 10 weiterhin beschlossen, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen zu ermächtigen und das Bedingte Kapital 2005/1 (früher: Bedingtes Kapital III) entsprechend zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 4.974.401,00 durch Ausgabe von bis zu 4.974.401 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Umtauschrechten bzw. Umtauschpflichten an die Inhaber von Wandelanleihen, die aufgrund der Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2007 oder vom 24. Juni 2008 bis zum 31. Mai 2013 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden.
4. Die Hauptversammlung hat am 24. Juni 2008 unter TOP 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 6.265.098,00 gegen Sach- oder Bareinlagen durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde zugleich ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, im Beschluss der Hauptversammlung festgelegten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
5. Zu den unter Ziff. 1. - 4. genannten Beschlüssen hat die Hauptversammlung auch jeweils entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Die Beschlüsse wurden am 2. Juli 2008 in das Handelsregister eingetragen.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in der Einladung der Hauptversammlung wiedergegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger am 15. Mai 2008 veröffentlicht worden ist.
Berlin, im Juli 2008
Solon AG für Solartechnik
Der Vorstand
- ISIN: DE0007471195 // WKN: 747119 -
- ISIN: DE000A0STYS2 // WKN: A0S TYS -
1. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2008 hat unter TOP 8 in Abänderung des Beschlusses vom 26. Juli 2000 beschlossen, das Stock Option Programm 2000 zu erweitern und das Bedingte Kapital 2000/1 (früher: Bedingtes Kapital I) entsprechend zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 1.253.019,00 durch Ausgabe von bis zu 1.253.019 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Einlösung von Aktienoptionen, deren Ausgabe von den Hauptversammlungen am 26. Juli 2000, 26. August 2003, 26. August 2004, 24. August 2005, 24. August 2006, 29. August 2007 und 24. Juni 2008 beschlossen wurde.
2. Die Hauptversammlung vom 24. Juni 2008 hat unter TOP 9 des Weiteren das verbliebene Bedingte Kapital II aufgehoben. Das Bedingte Kapital II diente ausschließlich der Gewährung von Options- bzw. Umtauschrechten an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die bis zum 30. Juni 2005 begeben wurden. Diese Ermächtigung ist am 30. Juni 2005 abgelaufen. Aus den bis dahin begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen können keine Rechte mehr ausgeübt werden, da sämtliche auf der Grundlage dieser Ermächtigung begebenen Schuldverschreibungen gekündigt und alle sich daraus ergebenden Options- bzw. Umtauschrechte erfüllt wurden.
3. Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Juni 2008 hat unter TOP 10 weiterhin beschlossen, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen zu ermächtigen und das Bedingte Kapital 2005/1 (früher: Bedingtes Kapital III) entsprechend zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu EUR 4.974.401,00 durch Ausgabe von bis zu 4.974.401 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten an die Inhaber von Optionsscheinen aus Optionsanleihen bzw. von Umtauschrechten bzw. Umtauschpflichten an die Inhaber von Wandelanleihen, die aufgrund der Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 29. August 2007 oder vom 24. Juni 2008 bis zum 31. Mai 2013 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden.
4. Die Hauptversammlung hat am 24. Juni 2008 unter TOP 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2013 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 6.265.098,00 gegen Sach- oder Bareinlagen durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand wurde zugleich ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten, im Beschluss der Hauptversammlung festgelegten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
5. Zu den unter Ziff. 1. - 4. genannten Beschlüssen hat die Hauptversammlung auch jeweils entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Die Beschlüsse wurden am 2. Juli 2008 in das Handelsregister eingetragen.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist in der Einladung der Hauptversammlung wiedergegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger am 15. Mai 2008 veröffentlicht worden ist.
Berlin, im Juli 2008
Solon AG für Solartechnik
Der Vorstand
- ISIN: DE0007471195 // WKN: 747119 -
- ISIN: DE000A0STYS2 // WKN: A0S TYS -