Sonnenstrom mit gesetzlicher Garantie

Das Prinzip ist einfach: Wer eine Solaranlage betreibt, kann den selbst produzierten Strom für 20 Jahre zu einem Festpreis an den Stromnetzbetreiber verkaufen. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verpflichtet die Netzbetreiber dazu, Strom aus regenerativen Quellen bei der Einspeisung ins Netz vor Atom- oder Kohlestrom vorzuziehen. Zugleich müssen die Netzbetreiber diesen Strom zu Festpreisen abnehmen. Bezahlt wird jede Kilowattstunde Strom, die ins Stromnetz eingespeist wird. Deshalb spricht man von der „Einspeisevergütung“ für Erneuerbare Energien. Der Anspruch auf die Vergütung beginnt mit dem Tag, an dem die Solaranlage ans Stromnetz angeschlossen ist.

Wie viel Geld pro Kilowattstunde gezahlt wird, hängt davon ab, welche Art von Strom erzeugt wird, wo das passiert, wie groß das jeweilige Kraftwerk ist und wann es in Betrieb genommen wird. Den jeweiligen Festpreis für ihren Strom bekommen die Anlagebetreiber für 20 Jahre. Bei der Einspeisevergütung für Solarstrom ist es bisher so, dass der Strom aus kleinen Solaranlagen besser bezahlt wird als der von großen Sonnenstromkraftwerken. Wichtig: Sobald die heimische Solaranlage läuft, bleibt der Einspeisetarif, der für 20 Jahre gezahlt wird, konstant. Trotzdem bekommen Anlagenbesitzer, die im Januar 2013 mit der Stromproduktion begonnen haben, mehr Geld als diejenigen, die später eingestiegen sind. Schuld daran ist die sogenannte Degression. Das bedeutet, dass die auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung niedriger wird, je später eine Anlage am Stromnetz angeschlossen ist. Monatlich sinkt der Tarif um einen bestimmten Prozentsatz. Und hier wird es kompliziert, denn wie stark die Degression tatsächlich ausfällt, hängt davon ab, wie viele neue Solaranlagen deutschlandweit insgesamt neu in Betrieb genommen werden. Faustregel hier: Je mehr neue Solaranlagen ans Stromnetz kommen, umso stärker fällt die Degression aus. Betreiber, die später mit der Stromproduktion beginnen, bekommen 20 Jahre lang konstant einen niedrigeren Tarif für ihren Strom als alle die früher begonnen haben.

Wie viele Solaranlagen neu in Betrieb gehen, weiß die Bundesnetzagentur. Denn wer eine Solaranlage in Betrieb nimmt, muss das bei der Bundesnetzagentur anmelden. Und die Bundesnetzagentur liefert mehrmals im Jahr die Zahlen, die dafür entscheidend sind, wann die Einspeisevergütung wie stark sinkt. „Dass Privathaushalte mit Solarstromproduktion Geld verdienen, ist politisch nicht gewollt“, erklärt der Dortmunder Solarfachmann Ulrich Krämer vom umwelt und Solarbüro Dortmund mit Blick auf die Reformen des EEG.
Ein Beispiel: Wer seine Dachsolaranlage mit bis zu 10 kW im März 2013 in Betrieb genommen hat, bekommt 16,28 Cent je Kilowattstunde (kWh) Strom, die ins Stromnetz gelangt. Für eine baugleiche Anlage, die im April 2013 in Betreib geht, erhält er noch 15,92 Cent / kWh. Und jeder weitere Monat, den Ihre Solaranlage später ans Stromnetz angeschlossen wird, lässt die für 20 Jahre feste Vergütung weiter sinken.

Vor dem Gesetz ist Grünstrom nicht gleich Grünstrom

Und warum gilt für Solaranlagen ein anderer Tarif als für Strom aus Biogasanlagen oder Windrädern? Auch die Idee dahinter ist simpel: Wer mehr investieren muss, um den Strom zu erzeugen, soll den auch teurer verkaufen. Die sogenannten Erzeugungskosten sind zum Beispiel bei einem geothermischen Großkraftwerk, für das aufwendig in die Tiefe gebohrt wird, viel höher als bei einen Windrad oder einer Solaranlage. Das EEG und die Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien sind zudem nicht für die Ewigkeit angelegt. Das Hauptziel ist, den staatlich garantierten Festpreis für „grünen“ Strom abzuschaffen, sobald er am deutschen Strommarkt konkurrenzfähig ist. Das passiert, wenn die Erzeugungskosten so tief gefallen sind, dass Erneuerbare Energie ohne jede staatliche Förderung für alle Beteiligten ein Geschäft ist. Dieser Punkt heißt „Netzparität“. Weil die Technik immer billiger geworden ist, ist Solarstrom der Netzparität immer näher gekommen. Für einige sehr sonnenreiche Regionen der Republik wurde die Netzparität sogar schon 2012 erreicht.

Wie die Einspeisevergütung finanziert wird

Finanziert wird die Einspeisevergütung von den Stromverbrauchern. Bezahlt wird mit der Stromrechnung. Dort steht der Posten „EEG-Umlage“. Die Mehrkosten, die die Netzbetreiber beim Stromkauf aus regenerativen Quellen haben, bekommen sie über diese EEG-Umlage wieder zurück. Allerdings hat die Bundesregierung Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, von der EEG-Umlage befreit. Die sollten im internationalen Wettbewerb mit Konzernen, die im Ausland niedrigere Stromkosten haben, keinen Nachteil haben, so der Gedanke dahinter. Allerdings wurde dieses Privileg 2012 auch auf Unternehmen ausgeweitet, die gar nicht im internationalen Wettbewerb stehen.

Die Geschichte des EEG in Kurzform
1991 wurde zunächst das Stromeinspeisungsgesetz eingeführt. Damals trug es den Namen „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ und legte zwei Grundpfeiler des späteren Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) fest: Zum einen schrieb es vor, dass die Stromnetzbetreiber den Strom aus regenerativen Quellen jenem aus Atomenergie, Gas und Kohlekraft vorziehen müssen. Zum anderen wurde erstmals festgelegt, dass jeder, der erneuerbare Energien herstellt und in das Stromnetz einspeist, dafür Geld bekommt, die Einspeisevergütung. Das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien sollte helfen, die Stromversorgung Deutschlands umweltfreundlicher zu machen. Das sollte per Gesetz geschehen, weil Energie aus Kohle, Öl und Atomkraft auch dank millionenschwerer Subventionen wesentlich billiger war als die Energieerzeugung mit den neuen, umweltfreundlichen Technologien. Das Gesetz wurde weiterentwickelt zum EEG, das seit März 2000 in Kraft ist. Und es wirkte. Mehr und mehr Erneuerbare-Energie-Anlagen gingen in Betrieb. Ende 2012 belief sich die Gesamtkapazität der in Deutschland aufgestellten Photovoltaikanlagen auf mehr als 32.000 Megawatt (MW). Sie deckten fünf Prozent des deutschen Stromverbrauchs ab.
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