Erneuerbare Energie

Status Quo von Energiegenossenschaften bleibt unangetastet

Energiegenossenschaften werden durch das neue Anlegerschutzgesetz nicht wie befürchtet ausgebremst. Zahlreiche neue Auflagen, die mit einer Gesetzesänderung im Namen des Anlegerschutzes auf Energiegenossenschaften zukommen sollten, sind vom Tisch.

Stand Anfang 2013 sind in Deutschland 650 Energiegenossenschaften aktiv. Mehr als 100.000 Menschen sind als Energiegenossen aktiv und realisieren mit ihren Genossenschaftsanteilen teilweise schon ab 500 Euro Windkraft- Biogas- oder Solaranlagen. Auf Betreiben der Europäischen Union ist nun ein neues Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geschaffen worden, dass den Anlegerschutz nach EU-Richtlinien verbessern soll. Im Rahmen dieser Neuregelung wollte die Bundesregierung auch die Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften mit neuen deutlich verschärfen.

Energiegenossenschaften sollten mit dem neuen Kapital-Anlage-Gesetz ursprünglich dazu verpflichtet werden, mehr als ein Grünstromkraftwerk zu besitzen und zu betreiben. Außerdem sollte ihnen vorgeschrieben werden mindestens 40 Prozent der Finanzierung der Grünstromanlagen mit Eigenkapital zu stemmen, also aus den Mitteln der Genossenschaftler. Nur maximal 60 Prozent sollte durch Bankkredite gedeckt werden. Und nicht zuletzt sollten die Genossenschaftsanteile wesentlich teurer werden als es bislang üblich ist: Die Bundesregierung wollte die Einstiegsschwelle auf 20.000 Euro für die einzelnen Investoren heraufsetzen.

Diese Pläne stießen jedoch auf massiven Widerstand, vor allem aus der Branche. Grünstromanbieter wie Naturstrom aus Düsseldorf und Greenpeace Energy machten Druck und hatten Erfolg. Nun ist all das nicht im Kaptalanlagegesetz enthalten.

Der entscheidende Kniff: Energiegenossenschaften werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn nun daraufhin geprüft, ob sie „operativ tätige Unternehmen“ oder „Investmentvermögen“ sind. Nur für die Genossenschaften, die die BaFin als Grünstromunternehmen einstuft, entfallen die Hürden tatsächlich. Das gilt aber faktisch für alle Energiegenossenschaften, so wie sie aktuell in Deutschland tätig sind. Denn laut dem Finanzausschuss der BaFin werden alle Genossenschaften als Unternehmen eingestuft, die Biogas-, Solar- oder Windkraftanlagen im Rahmen eines laufenden Geschäftsbetriebs selbst betreiben und bei denen keine Auslagerung des Kerngeschäfts erfolgt. Das gilt selbst dann, wenn einzelne Dienstleistungen an Dritte Vergeben sind.

„Die finanzielle Beteiligung von Privatleuten an der Energiewende ist so weiter möglich. Das gilt auch für zweistufige Konstruktionen, wenn etwa Stadtwerke beteiligt sind“, sagt Janne Andresen Energiepolitik-Referentin von Greenpeace Energy. Auch die Kirche begrüßt die Regelung für Energiegenossenschaften in ihrer aktuellen Form: Manfred Thesing, Vorsitzender des Katholikenrat im Bistum Trier: „So bleibt eine wichtige Voraussetzung für eine dezentrale Energiewende im Land erhalten.“ Auch in Rheinland-Pfalz und im Saarland seien in den vergangenen Jahren zahlreiche lokale und regionale Energiegenossenschaften entstanden, bei denen sich die Bürger oft schon ab 500 Euro an Solar- oder Windenergieprojekten vor Ort beteiligen könnten.  Ähnlich äußerte sich auch Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen:  „Damit steht eines fest; Bürger können weiterhin in Windenergie-, Biomasse- oder Solaranlagen investieren und damit die Energiewende aktiv und demokratisch mitgestalten.

Der KAGB-Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition angenommen. SPD und Grüne enthielten sich. Die Linke stimmte gegen das Gesetz.
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