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Steuervorteile für integrierte Solaranlagen
Solaranlagen, die nicht auf Dächer aufgesetzt sind, sondern ins Dach integriert sind, sind schön – und nun auch steuerlich nicht mehr benachteiligt. Auch die „Indachanlagen“ unterliegen den Vorschriften für selbständige, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter, teilte das Bundesfinanzminsterium laut der Zeitschrift FinanzTest mit. Daher sollen sie über 20 Jahre abzuschreiben sein und nicht, wie es bisheriger Praxis entsprach, über 30 Jahre.