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Tipps für flutbetroffene Solaranlagenbetreiber
Die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hält noch immer weite Teile Nord- und Ostdeutschlands in Atem. Betroffene, die eine Solaranlage auf dem eigenen Hausdach installiert haben, sollten besondere Vorsicht walten lassen. Solange eine Photovoltaikanlage unter Spannung stehen kann, laufen die Besitzer Gefahr, in einem überfluteten Keller Opfer von Stromschlägen oder Knallgasexplosionen zu werden. Darauf weist der Tüv Rheinland hin. Dies ist demnach auch möglich, wenn das Stromnetz abgeschaltet ist.
Denn solange Licht auf die Module einer Photovoltaikanlage fällt und die Steuerungseinheit der Anlage, der Wechselrichter und der Stromanschluss selbst in einem überfluteten Bereich des Hauses befinden, kann das System unter Spannung stehen. Deshalb dürfen überflutete Bereiche, in denen Solarstromtechnik installiert ist, nicht betreten werden. Wenn Anschlusskasten und Wechselrichter selbst unter Wasser stehen, sollten Menschen sich diesen nicht nähern, rät der TÜV. „Einzige Ausnahme sind Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet“, sagt Willi Vaaßen, Experte von TÜV Rheinland.
Zu Explosionen kann es vor allem dann kommen, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht. Durch das Wasser können – abhängig von der Sonneneinstrahlung – Ströme zwischen Plus- und Minuspol der Verbindungen fließen. Das kann zu Elektrolyse führen: Das heißt: Wasserstoffstoff und Sauerstoff trennen sich. „Sammelt sich Wasserstoff in schlecht gelüfteten Räumen, steigt das Explosionsrisiko, sobald eine Zündquelle ins Spiel kommt. Deshalb ist das Wichtigste, bei beginnenden Aufräumarbeiten offenes Feuer unbedingt zu vermeiden und die Räume sofort sehr gut zu lüften“, betont TÜV-Fachmann Vaaßen.
Deshalb empfehlen die Experten des TÜV-Rheinland, Solaranlagen von flutbetroffenen Häusern, die nicht über ein trockenen Notschalter abzuschalten sind, durch ausgebildete Elektriker abklemment zu lassen. Und vor Beginn der Aufräumarbeiten sollten ebenfalls ausgebildete Fachleute die Anlage kontrollieren, trocken legen und notfalls fachmännisch stilllegen. Idealerweise, so der TÜV weiter, sollten das die Solarbetriebe tun, die die Anlagen errichtet haben. Schließlich kennen diese in der Regel ihre Arbeit.
Denn solange Licht auf die Module einer Photovoltaikanlage fällt und die Steuerungseinheit der Anlage, der Wechselrichter und der Stromanschluss selbst in einem überfluteten Bereich des Hauses befinden, kann das System unter Spannung stehen. Deshalb dürfen überflutete Bereiche, in denen Solarstromtechnik installiert ist, nicht betreten werden. Wenn Anschlusskasten und Wechselrichter selbst unter Wasser stehen, sollten Menschen sich diesen nicht nähern, rät der TÜV. „Einzige Ausnahme sind Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet“, sagt Willi Vaaßen, Experte von TÜV Rheinland.
Zu Explosionen kann es vor allem dann kommen, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht. Durch das Wasser können – abhängig von der Sonneneinstrahlung – Ströme zwischen Plus- und Minuspol der Verbindungen fließen. Das kann zu Elektrolyse führen: Das heißt: Wasserstoffstoff und Sauerstoff trennen sich. „Sammelt sich Wasserstoff in schlecht gelüfteten Räumen, steigt das Explosionsrisiko, sobald eine Zündquelle ins Spiel kommt. Deshalb ist das Wichtigste, bei beginnenden Aufräumarbeiten offenes Feuer unbedingt zu vermeiden und die Räume sofort sehr gut zu lüften“, betont TÜV-Fachmann Vaaßen.
Deshalb empfehlen die Experten des TÜV-Rheinland, Solaranlagen von flutbetroffenen Häusern, die nicht über ein trockenen Notschalter abzuschalten sind, durch ausgebildete Elektriker abklemment zu lassen. Und vor Beginn der Aufräumarbeiten sollten ebenfalls ausgebildete Fachleute die Anlage kontrollieren, trocken legen und notfalls fachmännisch stilllegen. Idealerweise, so der TÜV weiter, sollten das die Solarbetriebe tun, die die Anlagen errichtet haben. Schließlich kennen diese in der Regel ihre Arbeit.